BR Tätigkeiten - Muss das auf das Arbeitszeugnis ? Negative bei Neubewerbungen?
Hallo Team
Müssen eigentlich die Tätigkeiten im BR auch in dem Arbeitszeugnis erwähnt werden?
Ist solche eine Tätigkeit nicth eher hinderlich bei Neubewerbungen?
Ich kann mir vorstellen, dass manche Betrieb, vor allem die, die noch kein Betriebsrat habe, lieber keinen "BR-Aktivisten" einstellen, nicht wahr?
Wie kann man sich hier schützen?
Community-Antworten (4)
03.09.2024 um 03:12 Uhr
Ganz einfach die entfernung der einträge verlangen wenn sie das nicht tun von einem Richter erklrären lassen das sie das zu entfernen haben.
03.09.2024 um 11:15 Uhr
Achte darauf, ob Formulierungen wie "Herr X trat engagiert für die Interessen der Kollegen ein" enthalten sind. Das sind so klassische versteckte Hinweise auf Betriebsratsarbeit.
03.09.2024 um 11:24 Uhr
Oder, ergänzend zu RudiRadeberger, irgendwelche Zeichen neben der Unterschrift der GL.
04.09.2024 um 10:32 Uhr
Die Betriebsratstätigkeiten sollen keinesfalls mit in das Zeugnis. Eben genau weil dieses "Ehrenamt" andere Arbeitgeber abschrecken wird bzw. kann. Dieses wird dir auch ein Rechtsanwalt bestätigen. Diese Frage haben wir unserem Anwalt gestellt, wie auch unser Arbeitgeber seinem Rechtsbeistand.
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