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Kündigungsschutz

OH
Olav HB
Sep 2024 bearbeitet

Moin,

es läuft gerade die Diskussion, ob ein Ausschussmitgiled (i.c. Wirtschaftsauschuss) welche kein gewähltes BR-Mitglied ist, ebenfalls besonderen Kündigungsschutz hat. Ich bin mir recht sicher, dass dies nicht der Fall ist, gibt es hierzu aber Rechtsprechung?

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Community-Antworten (3)

D
DummerHund

02.09.2024 um 11:05 Uhr

Kündigungsschutz des Wirtschaftsausschusses Einen besonderen Kündigungsschutz wie Betriebsratsmitglieder nach § 15 Kündigungsschutzgesetz haben Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, sofern sie nicht auch dem Betriebsrat angehören, nicht. Sie genießen lediglich einen relativen Kündigungsschutz nach § 78 Satz 2 BetrVG, da sie nicht zum Personenkreis des § 15 KSchG gehören.

Soll ein Mitglied des Wirtschaftsausschusses allein wegen seiner Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss gekündigt werden, so ist diese Kündigung nichtig.

OH
Olav HB

02.09.2024 um 11:08 Uhr

Danke, genau das war meine Position, jemand im Gremium meinte aber, es gäbe da Rechtsprechung und da ich nichts gefunden habe, dachte ich mir, frage mal in die Runde.

D
DummerHund

02.09.2024 um 11:18 Uhr

Wenn er meint es gäbe da eine Rechtsprechung müsste er diese ja auch zeigen können. Ich behaupte mal das er da nicht fündig wird.

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