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Rente und Kündigung

H
Hansen
Sep 2024 bearbeitet

Hallo,

folgender Fall: Eine Mitarbeiterin ist mit 69 Jahren immer noch bei uns beschäftigt, mit einem Festvertrag auf 520,- Euro Basis. Nun hat Sie eine OP im November am Knie und wird voraussichtlich, ab dann ca. 10 Wochen ausfallen. Nun sagt die Personalleitung, dass Sie Sie kündigen wollen, zum nächsten möglichen Termin, d.h. zum 30.09.2024 Ist dies so rechtens?

Bitte um kurze Rückmeldung. Danke.

Gruß Hansen

27805

Community-Antworten (5)

K
Kehler

02.09.2024 um 09:52 Uhr

Wie lautet die Begründung zur Kündigung?

OH
Olav HB

02.09.2024 um 10:43 Uhr

Die Kündigung unterliegt, auch bei geringfügig Beschäftigten, den normalen Mitbestimmung. Der AG muß also entsprechend den BR vollumfänglich über die Gründe informieren, wonach der BR entscheiden muss, aus welchem Grund sie eine Kündigung ablehnt.

Ist die Mitarbeiterin bereits mehr als 2 Jahre geringfügig beschäftigt, gilt Arbeitgeberseitig einen Frist von 2 Monate zum Monatsende. Da wir heute den 2. September haben und davon ausgehend, dass der AG die Kündigung noch nicht durch den BR hat und die Kündigung noch nicht zugestellt wurde, endet das Arbeitsverhältnis frühestens am 30. November.

Wurde die Kündigung spätestens Samstag den 31. August zugestellt, so endet das Arbeitsverhältnis fühestens zum 31. Oktober.

Wurde der BR nicht beteiligt, dann sofort nach erhalt eine Kündigungsschutzklage einreichen, das ist dann eine Formsache, die Kündigung ist einfach unwirksam.

Ohne jetzt die Hintergründe zu kennen nehme ich an, dass die Mitarbeiterin aufgrund minimale Rente auf dem Einkommen angewiesen ist. Dann kann der BR eine Kündigung als "sozial ungerechtfertigt" ablehnen.

H
Hansen

02.09.2024 um 11:12 Uhr

Hallo,

die Begründung ist, laut Aussage der Mitarbeiterin, die übrigens Fair mit offenen Karten gespielt hat, dass Sie keine Mitarbeiter beschäftigen, wenn Sie dass 70zigste Lebensjahr erreichen.

Davon steht aber nirgendswo festgeschrieben.

Kann mit der Begründung gekündigt werden?

Gruß Hansen

R
rtjum

02.09.2024 um 17:23 Uhr

"Wurde die Kündigung spätestens Samstag den 31. August zugestellt, so endet das Arbeitsverhältnis fühestens zum 31. Oktober."

Wieso?

H
Hansen

02.09.2024 um 17:26 Uhr

Begründung: Ab 70 Jahren wollen wir keine Mitarbeiter mehr beschäftigen.

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