Erstellt am 02.09.2024 um 07:52 Uhr von Kehler
Wie lautet die Begründung zur Kündigung?
Erstellt am 02.09.2024 um 08:43 Uhr von Olav HB
Die Kündigung unterliegt, auch bei geringfügig Beschäftigten, den normalen Mitbestimmung. Der AG muß also entsprechend den BR vollumfänglich über die Gründe informieren, wonach der BR entscheiden muss, aus welchem Grund sie eine Kündigung ablehnt.
Ist die Mitarbeiterin bereits mehr als 2 Jahre geringfügig beschäftigt, gilt Arbeitgeberseitig einen Frist von 2 Monate zum Monatsende. Da wir heute den 2. September haben und davon ausgehend, dass der AG die Kündigung noch nicht durch den BR hat und die Kündigung noch nicht zugestellt wurde, endet das Arbeitsverhältnis frühestens am 30. November.
Wurde die Kündigung spätestens Samstag den 31. August zugestellt, so endet das Arbeitsverhältnis fühestens zum 31. Oktober.
Wurde der BR nicht beteiligt, dann sofort nach erhalt eine Kündigungsschutzklage einreichen, das ist dann eine Formsache, die Kündigung ist einfach unwirksam.
Ohne jetzt die Hintergründe zu kennen nehme ich an, dass die Mitarbeiterin aufgrund minimale Rente auf dem Einkommen angewiesen ist. Dann kann der BR eine Kündigung als "sozial ungerechtfertigt" ablehnen.
Erstellt am 02.09.2024 um 15:23 Uhr von rtjum
"Wurde die Kündigung spätestens Samstag den 31. August zugestellt, so endet das Arbeitsverhältnis fühestens zum 31. Oktober."
Wieso?