Information über Sitzung an den direkten Vorgesetzen
Hallo Leute,
Ich bin selber sehr frisch im BR Thema drinnen und nun auch Stellvetretender Vorsitzender. Wir wurden von einem Abteilungsleiter gefragt, ob es möglich ist, ihn über anstehende Sitzungen zu informieren, da 4 Leute aus seiner Abteilung BR Mitglieder sind. Der Geschäftsführer scheint die Information wohl nicht immer rechtzeitig weiterzutragen.
Besteht die Möglichkeit, die Leiter der betroffenen Abteilungen über das Stattfinden der Sitzungen per Mail mit zu informieren, oder darf ich das lediglich an den Geschäftsführer kommunizieren?
Ich konnte nach einiger Recherche nichts eindeutiges hierzufinden.
Vielen Dank im Voraus :)
Community-Antworten (8)
29.08.2024 um 02:18 Uhr
Wüsste nicht, wieso das nicht gehen sollte ... ABER ... die 4 BRM könnten das doch selbst (und müssen es ja sogar). Von daher verstehe ich das "Problem" nicht.
29.08.2024 um 02:47 Uhr
Wenn der BRV den Arbeitgeber über anstehende Sitzungen informiert muss sich niemand mehr abmelden. Das heißt aber nicht, dass man es nicht trotzdem tun sollte.
29.08.2024 um 09:29 Uhr
für mich war das vor meiner Freistellung völlig normal, meine direkten Vorgesetzten einfach am Tag vor der Sitzung dran zu erinnern und auch die Planung der Sitzungen weiterzugeben. Ob muss oder nicht, so kann der AG bzw die Abteilung doch viel besser planen.
29.08.2024 um 10:51 Uhr
Im Sinne der konstruktiven Zusammenarbeit kommuniziere ich planbare und vor allem wiederkehrende Termine an die betroffenen Vorgesetzten. Die Mitarbeiter denken leider nicht immer dran bis "oh ich hab jetzt Sitzung".
29.08.2024 um 10:51 Uhr
Man lese:
"Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen." §30 Abs 1, Satz 3 BetrVG
Also: Info an den Arbeitgeber, der diese dann entsprechend die Abteilungsleitungen weiterleitet, OHNE angabe der Tagesordnung. Wenn man nett ist (und das sind Betriebsräte ja immer, oder?), kann man also problemlos ein Abteilungs- oder bereichsleitung eben vorab informieren. Passt gut zur "Vetrauensvollen zusammenarbeit"
29.08.2024 um 13:44 Uhr
Wie ein Betriebsratsmitglied seinen Vorgesetzten informiert, ist dem Betriebsratsmitglied selbst überlassen. Es gibt dazu keine gesetzlichen Vorgaben und auch der Arbeitgeber darf dem Betriebsratsmitglied dazu keinerlei Vorgaben machen. Die Abmeldung kann schriftlich erfolgen, z.B. per E-Mail, aber auch mündlich. Wichtig ist nur, dass der Vorgesetzte von der Abmeldung auch tatsächlich Kenntnis erlangt.
Ein Betriebsratsmitglied muss sich auch nicht unbedingt persönlich abmelden, sondern es kann sich auch durch eine andere Person abmelden lassen, z.B. durch ein anderes Betriebsratsmitglied.
Was aber noch ganz wichtig ist: Die Abmeldung muss immer rechtzeitig erfolgen, das heißt so frühzeitig, dass der Vorgesetzte auch noch genug Zeit hat, um sich Maßnahmen zu überlegen und einzuleiten, um den Arbeitskraftausfall des Betriebsratsmitglieds zu überbrücken. Dazu 2 Empfehlungen: Immer dann, wenn man als Betriebsratsmitglied davon erfährt, dass ein Termin ansteht, an dem man als Betriebsratsmitglied teilnehmen will, sollte man sich für diesen Termin möglichst bald, nachdem man von dem Termin erfahren hat, beim Vorgesetzten abmelden. Und bei nicht termingebundenen Betriebsratstätigkeiten, deren Zeitpunkt man selbst beeinflussen kann, sollte man einfach mit einer gewissen Vorlaufzeit planen, um sich beim Vorgesetzten frühzeitig abmelden zu können.
29.08.2024 um 13:51 Uhr
Bei uns gibt es einen Betriebsratskalender in dem die Sitzungstermine drin stehen, für das ganze Jahr. Den bekommt jeder Dienstplaner/ Abteilungsleiter in Papierform, nur mit den Sitzungstagen drin.
29.08.2024 um 14:59 Uhr
"Wenn der BRV den Arbeitgeber über anstehende Sitzungen informiert muss sich niemand mehr abmelden."
Diese Aussage ist mEn völlig falsch.
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