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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalgespäch mit Vorgesetzem

P
Parker
Nov 2016 bearbeitet

hallo, ich soll demnächst ein Personalentwicklungsgespräch haben und da ich ein "Spezial BR" bin soll es mit meinen direkten Vorgesetzen und dann noch auch dem sein " Chef "der darüber steht mit mir stattfinden. Es deutet darauf hin, dass mit dann in diesem Gespräch etwas unterstellt werden soll, etwas dass ich Unfrieden in der Fa. verbreite bzw. Beleidigungen ausspreche. Eine Konstellation gibt es noch zu erwähnen, dass der genannte "Chef " die GL ist ! meine Frage ist es überhaupt rechtlich dieses 6 Augengespräch ? weil ein Personalentwicklungsgespräch sollte doch nur mit seinem Vorgesetzen stattfinden ? Bitte um Antwort oder Erfahrungen-danke

1.00505

Community-Antworten (5)

M
Mattes

01.09.2015 um 16:54 Uhr

Ein Personalentwicklungsgespräch ist doch auch ein Leistungsgespräch. Somit hast auch du als AN ein recht auf ein begleitendes Betriebsratsmitglied.

Mach ein 8-Augen Gespräch daraus

P
Pickel

01.09.2015 um 17:08 Uhr

Selbstverständlich hat die Geschäftsleitung das Recht, mit Mitarbeitern Personalgespräche zu führen.

Ich finde es ehrlich gesagt erstaunlich, sich als "Spezial BR" zu sehen, aber nicht einmal so banales Grundwissen zu haben.

G
gironimo

01.09.2015 um 17:11 Uhr

weil ein Personalentwicklungsgespräch sollte doch nur mit seinem Vorgesetzen stattfinden <

Wie diese Gespräche geführt werden, regelt man in einer Betriebsvereinbarung. Habt Ihr eine?

etwas dass ich Unfrieden in der Fa. verbreite <

Das wäre ja dann etwas, was auf Dein BR-Amt zurückzuführen ist und hat schon mal gar nichts in diesem Gespräch verloren.

Mach es ganz einfach: Berufe Dich auf § 82 Abs. 2 BetrVG und ziehe ein BR-Mitglied Deines Vertrauens hinzu.

P
Pjöööng

01.09.2015 um 17:35 Uhr

Manch ein "Spezial BR" hat aber gar kein BR-Mitglied seines Vertrauens.

P
Parker

01.09.2015 um 17:56 Uhr

zum besseren Verständniss ich werde von meinem Vorgesetztem als Spezialfall bzw. Spezial-BR bezeichnet, was nach seiner Ansicht heisst, hier müssen bei einen Personalgespräch mit mir 2 Personen gegenübersitzen.

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