Handwaschbecken in Büroräumen
Hallo zusammen, wir sind eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation. In einigen unserer Büros gab es Handwaschbecken. Diese wurden während unserer Sommerpause entfernt und nicht ersetzt. Dies geschah ohne Wissen des Betriebsrats. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Handwaschbecken in einem Büroraum eine soziale Einrichtung ist und somit der Mitbestimmung unterliegt. In unmittelbarer Nähe zu den Büroräumen gibt es Toiletten für alle und auch Toilettenräume nur für Personal. Vielen Dank für Eure Antworten, Sébastien
Community-Antworten (1)
26.08.2024 um 13:02 Uhr
Ich würde ein bloßes Handwaschbecken nicht als Sozialraum ansehen. Bei einem solchen hätte der BR ein Mitbestimmungsrecht, weil er ja sehen muss dass dieser der ArbStättV entspricht.
Soziale Einrichtungen nach §87 Abs. 1 Nr. 8 sind eher Kantinen, Kinderhorte, Sporteinrichtungen - also alles, was eine eigene organisatorische Einheit bilden kann. Das trifft hier also auch nicht zu.
Ein Mitbestimmungsrecht nach dem 87er kann ich hier somit nicht erkennen.
Allerdings sehe ich schon ein Unterrichtungsrecht nach §90 BetrVG. Denn nur so kann der BR prüfen, ob die zur Verfügung stehenden Toilettenräume die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und die Handwaschbecken wirklich obsolet sind (Aufgabenerfüllung nach §80 BetrVG).
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