Muss ich mit Geräten Arbeiten die keine TÜV Plakette mehr bekommen haben?
Hallo
In dem Betrieb wo ich aktuell arbeite ist seit dem 01.02.2024 der TÜV von einem Kran mit Saugtraverse abgelaufen und bekam auch keinen neuen von dem dazu beauftragten.
Da ohne diesem das arbeiten unmöglich ist an dem Arbeitsplatz, wurde vom Betrieb entschieden dies "vorübergehend" weiter zu benutzen. Laut einigen Mitarbeitern wurde dies vom Arbeitsschutzbeauftragten abgenommen, da sonst die Produktion lahm liegt. Der Kran inklusive Saugraverse wird von der Instandhaltung so halb am Leben gehalten das weiterhin damit gearbeitet werden kann.
Seit mehren Monaten wird einen gesagt, das bald ein neuer gekauft wird aber aktuell nicht gemacht wird, da der Betrieb diese Investition gerne gefördert haben möchte.
(20.08.2024 aktuell. Bisher kein neuer Kran oder sonstiges, ist wie 01.02.2024 der stand)
Mitarbeiter sind schon beim BR gewesen wegen diesem, doch ohne Erfolg. Da anscheinend keine seinen Kopf hinhalten möchte und der sein will am Ende der die "Produktion" aufhält.
Frage: Muss ich damit arbeiten? Zählt dies als Arbeitsverweigerung wenn ich mit diesem nicht mehr arbeiten will? Was kann man dagegen machen?
Community-Antworten (6)
20.08.2024 um 22:08 Uhr
Ich weiß jetzt nicht ob der AG das anweisen darf mein Gefühl sagt nein, in jedem Fall würde ich eine Gefährdungsanzeige schreiben.
21.08.2024 um 09:59 Uhr
Eure Geschäftleitung befindet sich hier auf sehr dünnen Eis. Die Sicherheitsfachkraft vhandelt sehr fragwürdig und der BR sollte auch einschreiten, da er beim Arbeitsschutz in der Mitbestimmung ist. Dir würde ich folgendes empfehlen: Finde heraus, welche Berufsgenossenschaft (BG) für Euch zuständig ist. Rufe dort an und lass Dich möglichst mit Eurem Betriebsbetreuer verbinden und schildere ihm den Fall. Bitte aber darum, dass dein Name nicht gegenüber dem AG genannt wird. Die Arbeit zu verweigern kann Dich erst mal in eine blöde LAge bringen (Abmahnung, Kündigung), ob dass dann rechtens ist, muss dann u.U. per Gericht geklärt werden, was eben "blöd" ist.
21.08.2024 um 15:31 Uhr
Verstehe den BR an dieser Stelle überhaupt nicht, gerade in so einem Fall muss er sich vor die Mitarbeiter stellen und einfordern das dieser Zustand abgestellt wird und zwar schnellstens......
21.08.2024 um 15:42 Uhr
"Eure Geschäftleitung befindet sich hier auf sehr dünnen Eis."
Nicht nur die, befürchte ich. Sie haftet als Halter für den technischen Zustand. Aber der Bediener hängt meiner Meinung nach mit drin. Er bedient wissentlich ein ungeprüftes Gerät. Das gehört nach meinem Dafürhalten zur Prüfungssorgfalt vor Fahrtantritt.
Und 6 Monate zu spät heißt auch: "uuupsi, TÜV verpasst" dürfte nicht mehr groß helfen.
21.08.2024 um 16:50 Uhr
Einfach die Arbeit verweigern ist immer schwierig. Ich würde an deiner Stelle die BG kontaktieren und die Situation schildern. Vorher idealerweise die abgelaufene TÜV-Plakette fotografieren, falls die sie sehen wollen.
Wenn es dir nichts ausmacht, dass dein Name damit in Verbindung gebracht wird, kannst du auch eine Gefährdungsanzeige schreiben - zu jedem einzelnen Dienst, den du mit dem Teil arbeiten musst. Die Kolleg*innen können dies ebenso tun.
Dem BR würde ich das ganze als schriftliche Beschwerde nochmals vorlegen. Auch hier gerne mit den Unterschriften der Kolleg*innen. Darauf müssen sie zumindest reagieren.
28.08.2024 um 11:08 Uhr
Der AG hat eine Fürsorgepflicht welche sich aus diversen Gesetzen ergibt, z.B. BGB, ArbSchG, ASiG, ArbStättV, ...) alleine deshalb schon, darf er eine Weiterarbeit gar nicht anordnen.
Sollte er es dennoch probieren, macht er sich strafbar. Ein Verweigern stellt somit keinen ausreichenden Kündigungsgrund dar. Sollte eure Fachkraft für Arbeitssicherheit den Kran tatsächlich "abgenommen" haben, so hat er wissentlich falsch beraten, ebenfalls eine Straftat.
Ein Anruf bei der BG (wird gerne anonym angenommen und garantiert sehr schnell zu einem Besuch führen), oder aber der Gewerbeaufsicht (je nachdem, welches Bundesland) wirkt Wunder und sorgt dafür das schnell Abhilfe geschaffen wird ;-)
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