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Schulungen durch AG und Begehungen durch Gewerbeaufsicht und TÜV usw.

N
Neulinger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Sind ganz neu und hätten mal eine Frage:

Auf welche Paragraphen kann man sich berufen wenn der AG Schulungen macht und der BR weiß davon nichts. Ich denke der BR hat hier Anhörungs wenn nicht Mitbestimmung bei Ort Anbieter usw. sehen wir das richtig?

Wenn Gewerbeaufsicht, TÜV, Landratsamt zu uns kommt, kriegt der BR auch nicht bescheid. Nicht das er da war und auch keine Unterlagen.

Hab mal gehört BR kann sogar mitlaufen und muss die Unterlagen in Kopie im Nachhinein bekommen. Stimmt das?

Auf welcher rechtlichen Grundlage können wir das durchsetzen?

Danke im vorraus

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.06.2014 um 16:31 Uhr

Schulungen §§ 96-98 BetrVG.

Beteiligung bei Begehungen: siehe zu den Themen entsprechende Verordnungen.

Hier scheint mir eine grundsätzliche Akzeptanz des BR zu fehlen, so dass ein § 23 Abs. 3 BetrVG-verfahren in Frage käme.

Hierzu solltet Ihr einen Fachanwalt beauftragen, Eure Interessen vor dem Arbeitsgericht zu vertreten . Zuvor solltet Ihr Euch mit ihm über die Vorgehensweise beraten.

N
Neulinger

05.06.2014 um 16:42 Uhr

Ok. Hab mich vielleicht falsch ausgedrückt sorry.

Sind ein Neu gewählter BR..also es gab noch keinen zuvor..drum ist ein Anwalt glaube ich überzogen.

Seminare sind gebucht, aber dauert halt noch ein bisschen.

Ich suche gerade die Rechtsgrundlage die ich dem AG vorlegen kann damit er sich nicht raus reden kann.

Also Schulungen §96- 98

Beteiligung bei Begehungen: Welche Verordnungen meinst du da genau?

Danke für deine schnelle Antwort

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