W.A.F. LogoSeminare

TÜV Rheinland fungiert als Verleiharbeitsfirma - hat jemand von Euch Erfahrung mit der Leiharbeitsfirma?

M
mmw
Jan 2018 bearbeitet

habe eine Frage: hat jemand von Euch erfahrung mit der Leiharbeitsfirma TÜV Rheinland ?? Unser AG will Leiharbeitnehmer in den Betrieb aufnehmen, kann man das als BR verhindern und wenn ja, wie? Angeblich soll der TÜV Rheinland lt. AG ganz seriös sein - aber wir haben schlechte erfahrung mit MA die über das DLZ des Arbeitsamtes kamen. Vielen Dank für Eure Antworten.

4.71802

Community-Antworten (2)

P
paula

06.03.2008 um 23:20 Uhr

Bei der Einstellung der Leiharbeiter ist der BR nach § 99 BetrVG in der Mitbestimmung. Darüber kann man den AG eine zeitlang ärgern aber sicherlich nicht dauerhaft. Es ist eine unternehmerische Entscheidung an die der BR nicht herankommt ob das Unternehmen Aufgane über Leiharbeit abdecken will

H
H.M

07.03.2008 um 07:53 Uhr

Moin moin,

Der BR hat leider keinerlei Einfluss auf die Einstellung von Leiharbeitnehmern, da diese nicht im eigenen Betrieb angestellt sind, sondern einen Arbeitsvertrag mit der Leihfirma haben und nur geliehen werden!!! Es gibt da sicherlich wieder andere Meeinungen, aber wir haben das überprüft und zu verhindern versucht, das Ergebniss: inzwischen ca. 20-22 Leiharbeiter.

H.M

Ihre Antwort