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Leikk
Aug 2024 bearbeitet

Ist beim Einstellungsgespräch ein Vertreter vom Betruebsrat anwesend. Gibt es dazu gesetzliche Vorschriften?

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Community-Antworten (2)

R
RudiRadeberger

13.08.2024 um 12:10 Uhr

Rz. 109 Aus § 99 Abs. 1 BetrVG ergibt sich kein Recht des Betriebsrats, an den Einstellungsverhandlungen des Arbeitgebers mit den Stellenbewerbern teilzunehmen oder die persönliche Vorstellung des Bewerbers zu verlangen. Das hierdurch bewirkte Informationsdefizit des Betriebsrats muss der Arbeitgeber nicht durch eine Wiedergabe der mit den Bewerbern geführten Gespräche oder ihrer wesentlichen Inhalte ausgleichen. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verlangt vom Arbeitgeber auch keine Rechtfertigung seiner Auswahl. Gegenstand der Unterrichtung sind nur die wesentlichen Tatsachen und Einschätzungen des Arbeitgebers, die ihn zu der getroffenen Entscheidung veranlasst haben (BAG, Beschluss v. 14.4.2015, 1 ABR 58/13).

Haufe

G
ganther

13.08.2024 um 12:13 Uhr

ein Teilnahmerecht gibt es nicht. Im öffentlichen Dienst ist es wohl anders. Und es gibt einige Unternehmen, die machen es freiwillig so. Dem BR stehen aber alle Unterlagen auch zu den Vorstellungsgesprächen zu

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