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Aufbau einer BR - Welcher Arbeitsaufwand ist gerechtfertigt während der Arbeit?

B
BR-Sven
Aug 2024 bearbeitet

Guten Morgen,

nun ist es so weit.... Als Initiator werde ich nun bei der Belegschaft über den BR-Aufklären. Die ersten Gespräche mit einigen Kolleginnen und Kollegen zeigen, dass manche von einem BR noch nie gehört habe. Man muss auch sagen, dass wir sehr viele ausländische Mitarbeiter haben, wo es in deren Ländern sowas einfach nicht gibt.

Ich möchte nun ein leicht verständliche Presentation vorberieten, paar gute W.A.F. you tube links hinzufügen und diese dann via Email an die Belegschaft verschickten.

Solch eine Presentation ist nicht mal eben gemacht, die müsste ich dann auch noch in der Englischen Sprache duplizieren.

  1. Nun mein Frage: Darf ich all dies während der Arbeitszeit machen? Wieviel Aufwand darf ich hier einbringen? Ich würde schätzen, dass diess ganze Aufklärum mich schon 1...2 Wochen beanspruchen wird. Darf ich mir dieses Zeit in der Firma tatsächlich dafür nehmen um die ganzen BR-Aufklärungen und die Anwerbung von den Wahlverstandskandidaten durchzuführen?

  2. Die zweite Frage wäre: Darf ich solche in Rundmail mit all den Infos an die ganze Belegschaft auch rausschicken? Darf ich mir hierzu die Liste von der Personalleitung geben lassen?

  3. Die dritte Frage wäre: Muss ich das Management und die Personalleitung in diese "BR-Aufklärungs" Rundmail ebenfalls einkopieren? Oder darf hier selektiv sein und nur die reine, aktive Produktionsbelegschaft einkopieren?

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Community-Antworten (6)

R
rtjum

13.08.2024 um 10:04 Uhr

Hallo,

  1. Nicht während der AZ, dazu hast Du kein Mandat.
  2. Nur wenn die KollegInnen dir ihre privaten Mail-accounts geben
  3. hat sich aufgrund der ersten beiden Antworten erledigt

Wenn der Wahlvorstand bestellt ist, dann kann dieser die aufklärungsarbeit leisten und das gerne auch in mehreren Sprachen. Übersetzungen wird der AG zahlen müssen.

B
BR-Sven

13.08.2024 um 11:02 Uhr

zu 1: ...und ich dachte, dass man dies während der Arbeitszeit machen darf. Es heißt ja der AG muss einen für die BR-Arbeiten freisstellen.

zu 2: uuppss.... private emailadressen? wieso nicth die Firmenemail?

G
GabrielBischoff

13.08.2024 um 11:38 Uhr

Zum Wahlvorstand habe ich in deiner anderen Frage schon was geschrieben. Wer als Initiator nicht bereit ist, zumindest als Plan B als Wahlvorstand und auch als Betriebsrat zur Verfügung zu stehen, stellt sich schon aufs falsche Gleis.

Wie rtjum schon sagte, sind das alles Aufgaben des Wahlvorstands. Also zieh durch und mach das, sobald du als Wahlvorstand gewählt wirst.

TS
Thomas S.

14.08.2024 um 11:06 Uhr

@Gabriel: Das ist klar, ich bin in allen Dreien, so der Plan zumindest. INITIATOR - WAHLVORSTAND - BR-KANDIDAT und dann hoffentlich auch BR Das muss mal als Gesamtpaket durchziehen

TS
Thomas S.

14.08.2024 um 11:09 Uhr

@rtjum: Was ich aber nicth verstehe, warum darf es nicht während der Arbeitszeit sein? Überal heißt es, dass der AG einen für die BR-Tätigkeiten freistellen muss. Das ist dann quasi während der Arbeitszeit, oder nicht?

TS
Thomas S.

14.08.2024 um 11:13 Uhr

Darf oder muss erst der WAHLVORSTAND die Aufklärungsarbeit leisten? Sollte es nicht der Initiator schon tun?

Jetzt bin ich etwas verunsichert, was ich als Vorfeldinitiator so alles tuen darf und was ich an andere Kollegen ruasschicken darf? ob ich es währed der Arbeitszeit tuen darf?

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