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Informationsrecht über Renteneintritte im Betrieb

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00797_Peter
Aug 2024 bearbeitet

Hat der Betriebsrat einen Anspruch gegenüber der Geschäftsleitung über Renteneintritte von Mitarbeitern im Betrieb informiert zu werden. Wir sind im Gremium der Meinung, dass es Aufgrund von §80 Abs. 1 Nr. 8 , §80 Abs. 2 Satz1 und durch unser Beratungsrecht über §92 in Bezug auf Personalplanung gedeckt sein müsste.

Die Geschäftsleitung argumentiert, dass für in Rente befindliche MA gilt, dass der BR nicht mehr zuständig ist. Für in Rente tretende MA gilt: Die Beantragung der vorgezogenen Rente obliegt dem MA selbst, eine Information über das Ausscheiden ist vom MA dem Arbeitgeber selbst nicht zwingend zu erbringen. Naturgemäß können wir hier keine vollständige, verbindliche Auskunft erteilen.

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Community-Antworten (3)

S
seehas

09.08.2024 um 09:47 Uhr

Der BR hat ein Informationsrecht, welche Beschäftigten aus dem Betrieb ausscheiden.

R
RudiRadeberger

09.08.2024 um 11:06 Uhr

"Die Beantragung der vorgezogenen Rente obliegt dem MA selbst, eine Information über das Ausscheiden ist vom MA dem Arbeitgeber selbst nicht zwingend zu erbringen. Naturgemäß können wir hier keine vollständige, verbindliche Auskunft erteilen."

Na ja, aber der Antrag auf Rente ist bei der Rentenversicherung zu stellen. Und diese informiert den Arbeitgeber. Die Information liegt also durchaus vor.

U
UdoWoe

12.08.2024 um 11:41 Uhr

Hallo RudiRadeberger. Deine Aussage ist so nicht korrekt. Die Rentenversicherung informiert den Arbeitgeber NICHT über einen Rentenantrag oder gar einen Renteneintritt. Dies liegt allein in der Verantwortung des Rentenantragstellers. Die Rentenversicherung fragt über den Arbeitnehmer den Arbeitgeber nach schon gezahlten Gehälter an. Mehr aber nicht. Und wenn der Arbeitnehmer dieses Schreiben nicht abgibt, erfährt es der Arbeitgeber nicht. Man sollte den Arbeitgeber darüber informieren, da es Steuerrechtliche Änderungen mit sich zieht, wenn man eine Rente bekommt.

Wir erfahren immer vom Arbeitgeber wenn eine Kollegin oder Kollege in Rente geht. Dies bekommen wir mit der sogenannten "Austrittliste". Aber wir erfahren nicht, aus welchem Grund die Person das Unternehmen verlässt. Meist weis man es aber.

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