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Einführung MS 365, insbesondere Teams

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mimicri91
Aug 2024 bearbeitet

Hallo,

unsere Firma möchte flächendeckend Microsoft 365 einführen. Dem stimmt der BR auch zu und wird eine Betriebsvereinbarung einführen. Manche Mitarbeiter werden sich aber weigern "Teams" zu benutzen. Können sie vom Geschäftsführer dazu gezwungen werden?

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Community-Antworten (11)

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RudiRadeberger

05.08.2024 um 13:47 Uhr

Worin liegt die Weigerung begründet?

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mimicri91

05.08.2024 um 14:13 Uhr

Es gibt einfach keine richtige Begründung. Der Mitarbeiter um den es geht weigert sich einfach. Er braucht es nicht und deswegen will er es auch nicht nutzen müssen und sich dort anmelden müssen.

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RudiRadeberger

05.08.2024 um 14:20 Uhr

Hmm, meiner Meinung nach kann er per Arbeitsanweisung "gezwungen" werden. Verweigert er diese, befinden wir uns in völlig neuen arbeitsrechtlichen Gefilden.

Ich denke, die Nutzung eines Programmes wie MS Teams dürfte durch seinen Arbeitsvertrag gedeckt sein.

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mimicri91

05.08.2024 um 14:23 Uhr

Ich habe nach meiner Recherche bisher nur das hier gefunden "Kann ein Chef seinen Mitarbeiter zwingen, Chatprogramme zu nutzen? Nein, zwingen oder anweisen kann der Chef seine Mitarbeiter in der Regel nicht. Das könnte er nur, wenn die Nutzung für die Arbeit zwingend erforderlich wäre. Doch ich kann mir keinen Fall vorstellen, in dem das so wäre. Schließlich lässt sich alles, was man in einem solchen Chatprogramm bespricht, auch per E-Mail oder Telefon klären. Die Einwilligung muss freiwillig sein. Das heißt, es darf keine negativen Konsequenzen für Mitarbeiter geben, die sie nicht geben oder später widerrufen."

https://www.marktundmittelstand.de/technologie/skype-slack-und-teams-diese-rechtsrisiken-entstehen-arbeitgebern

Theoretisch ist die Chat Funktion nicht zwingend für seine Arbeit notwendig oder war es bisher nicht. Wir haben zur Zeit auch ein anderes Chat System, dass der Arbeitsnehmer aber auch nicht nutzt.

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Pickel

05.08.2024 um 14:28 Uhr

mimicri91, das ist absolut albern und so auch nicht haltbar. Der AG kann sehr wohl konkretisieren, WIE eine Arbeit erfolgt. Der AN ist nicht frei in der Wahl der Ausführung, nur weil es noch Alternativen gibt.

Wenn der AG sagt, dass Chats anstelle des Telefons zu nutzen sind weil er darin Vorteile sieht, ist es dem AN selbstverständlich nicht möglich, weiterhin Telefone zu nutzen,

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jutti1965

05.08.2024 um 15:31 Uhr

Ich gebe Pickel vollkommen Recht. Der AG hat sein Weisungsrecht genutzt und der BR stimmt per BV zu. Somit müssen sich alle! daran halten ansonsten kann es arbeitsrechtliche Maßnahmen geben. Punkt.

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RoterFaden

05.08.2024 um 15:44 Uhr

Der MA meldet sich übrigens nicht mit seinen privaten Daten an - sollten Bedenken in diese Richtung bestehen.... soweit ich das verstehe, gibt es eine Verknüpfung mit dem vermutlich eh schon bestehenden Firmen-Mailaccount. (Dass mich Microsoft immer sofort persönlich begrüßt, habe ich gleich mal ausgeschaltet.)

Bei eurer BV rate ich euch, jedoch auf folgendes zu achten: TEAMS zeigt den "Status" teilnehmender MA an, also "angemeldet", "nicht da", aber auch "gerade aktiv", oder "zuletzt aktiv um xx Uhr"! Das könnte u.U. vom AG als eine Art Kontrolle genutzt werden und sollte daher in eine BV einfließen.

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IlkaB

05.08.2024 um 15:59 Uhr

Teams ist nicht nur ein Chatprogramm. Hier läuft sämtliche Telefonie darüber. D.h. alle Telefone wurden abgebaut, nachdem jeder das Headset erhalten hat, mit dem er am besten zurechtkommt.

"Bei eurer BV rate ich euch, jedoch auf folgendes zu achten: TEAMS zeigt den "Status" teilnehmender MA an, also "angemeldet", "nicht da", aber auch "gerade aktiv", oder "zuletzt aktiv um xx Uhr"! Das könnte u.U. vom AG als eine Art Kontrolle genutzt werden und sollte daher in eine BV einfließen." Hier wurde in der BV festgehalten, dass der von Teams angezeigte Status nicht beachtet werden darf. Das ließe sich sicher besser formulieren...

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rtjum

05.08.2024 um 16:09 Uhr

"Teams ist nicht nur ein Chatprogramm. Hier läuft sämtliche Telefonie darüber. "

Das kommt sicherlich auf den AG an, ich kenne einige die nutzen die Telefonie nicht. Grundsätzlich ist aber MS365 eine Datenkrake, so zumindest meine Meinung, da muss in einer BV sicherlich entsprechendes geregelt werden, ich kann da nur jedem empfehlen sich dazu Sachverstand dazu zu holen.

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WiederDa

06.08.2024 um 09:11 Uhr

Wenn ein MA sich in den 70er geweigert hätte, das Telefon zu benutzen und jemand hätte versucht ihn anzurufen, was dann? Wenn deine Kollegen TEAMS nicht nutzen wollen, aber jemand versucht, mit ihnen über TEAMS zu kommunizieren, was dann? Als BR würde ich wie folgt vorgehen: Regelt mit dem AG, wie MS365 zu verwenden ist, den Datenschutz, die Verhaltenskontrolle und Leistungskontrolle ausschließen etc. Weist die MA darauf hin, dass TEAMS die Festnetztelefone in vielen Unternehmen eigentlich schon meist abgelöst hat und stand der Technik ist. Im Übrigen reduziert die Chatfunktion das Email Aufkommen massiv und ist wesentlich effektiver.

NB
nicht brauchen

07.08.2024 um 15:33 Uhr

Hmm für konzentriertes Arbeiten ist das Chataufkommen aber eher negativ. Zudem ist eine Email ein Beweisstück und ein Chatauszug? Es hat alles 2 Seiten.

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