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Betriebsvereinbarung Microsoft Office 365

U
Unlieb
Feb 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir stehen bei uns in der Fa. vor der Einführung von Microsoft Teams und damit auch Mircosoft Office 365. In der Theorie ja ein schönes Ding. Aber es gibt so waaahnsinnig viel zu beachten. Und da wir hier im Gremium leider nicht nur aus Nerds bestehen, die alles direkt verstehen und alle versteckten "Features" direkt erkennen und einzuordnen wissen:

Hat hier bereits jemand eine Betriebsvereinbarung zu Microsoft Office 365 und mag diese (selbstverständlich mit geschwärzten Firmendaten) bitte ggf. zur Verfügung stellen? lieb schau :o)

Vielen Dank schon einmal für euer Feedback.

3.105011

Community-Antworten (11)

C
celestro

10.02.2021 um 18:59 Uhr

das Gremium soll sich lieber an einen RA wenden (der ggf. auch den technischen Sachverstand mitbringt). Der ganze Softwarekomplex ist so groß und anpassbar ... da würde ich persönlich keine BV einer anderen Firma verwenden.

D
DummerHund

10.02.2021 um 19:05 Uhr

Unternehmen wie z.B. die TBS Hessen sind da noch besser wie Rechtsanwalt.

N
nicoline

10.02.2021 um 20:27 Uhr

Ja, das sehe ich genau so, dass die TBS oder eine andere spezialisierte Firma besser ist ALS ein Rechtsanwalt.

X
XYZ68

11.02.2021 um 08:46 Uhr

Zum einem, Sachverstand einholen. Bitte unbedingt Datenschutz beachten und Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausschließen. Im Office-Paket ist so einiges im Hintergrund versteckt, was man zur Überwachung nutzen könnte. Wir haben eine Rahmenvereinbarung für Office 365 und dazu, wo notwendig noch speziellere Vereinbarungen für einzelne Anwendungen. Um das ganze herum gibt es noch eine IKT-Rahmenvereinbarung. Alles auf Konzernebene, da gab es auch Sachverstand.

U
UdoWoe

11.02.2021 um 09:07 Uhr

Für einen Abkürzung-Unwissenden: Was bedeutet "TBS" und was bedeutet "IKT"? Schon mal Danke im Voraus. Wir haben zwar auch MS Office 365, haben aber schon länger eine BV welche die Nutzung von IT-Systemen und Apps regelt. Das ist ein Fragebogen von ca. 25 Fragen die von dem AG beantwortet werden müssen. Ohne dann anschließender Freigabe (bei uns durch den KBR) können die Programme nicht eingesetzt werden. Eine spezielle BV haben wir nicht. Aber wie oben schon erwähnt, nehmt euch einen auf IT-Spezialisierten RA. Diese ziehen wir bei uns völlig unbekannten oder kritischen Programmen immer hinzu.

E
Erbsenzähler

11.02.2021 um 09:07 Uhr

Vor einiger Zeit hatte ich mal einen Vortrag von einem Rechtsanwalt dazu gehört. Für Betriebsräte und Arbeitnehmer ein Teufelszeug. Jedes Update aktiviert automatisch wieder Überwachungsfunktionen. Würde wie xyz68 schon schreibt Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausschließen. Jedoch nicht alles im Detail regeln. Es gibt ja immer wieder neue Funktionen usw. Dann müsstet ihr mit jedem Update wieder eine neue oder geänderte BV abschließen.
Wir haben mit unseren AG das gemacht. Er darf sich nichts von diesen gesammelten Daten ansehen geschweige denn verwenden.

E
Erbsenzähler

11.02.2021 um 09:09 Uhr

@UdoWoe TBS-NRW ist eine gewerkschaftsnahe Beratungsfirma.

U
UdoWoe

11.02.2021 um 11:20 Uhr

@erbsenzähler: Danke für die Info. Wie xyz68 schon geschrieben hat, haben wir das auch ausgeschlossen. Der AG darf KEINE Leistungs- und Verhaltenskontrollen MS Office ausüben. Wir, also der KBR geht auch hin und probiert nach Updates alle Funktionen (soweit bekannt und möglich) aus und erhebt Einspruch, wenn etwas nicht sauber ist, Wir haben damit auch unsere Muttergesellschaft in Genf schon in den Wahnsinn getrieben. Sucht euch eventuell einen IT-ler dem ihr vertraut und fragt ihn mal nach den ganzen Möglichkeiten. Wir haben das große Glück, das wir eine gute IT haben, welche die BRs in diesen Fragen sehr gut unterstützt.

X
XYZ68

11.02.2021 um 12:53 Uhr

IKT = Informations- und Kommunikationstechnik

da dies bei uns im Konzern vereinbart wird und in unserem IT-Ausschuss die Kollegen aus der IT sind, bekommen wir viele Sachen eher mit, als es dem Konzern lieb ist. Häufig ist Deutschland dann das "gallische Dorf" und die "Römer" können ihre Software nicht einführen. Das hat auch dazu geführt, dass eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausgeschlossen ist, egal welche Software eingeführt wird. Selbst wenn es möglich ist, darf es nicht genutzt werden. (Immerhin wollte der Konzern seine ganzen schönen neuen Tools auch in Deutschland nutzen :).) Mittlerweile ist der IT-Ausschuss unser aktivster Ausschuss und alle örtlichen BR sind froh, dass die meisten IT-Sachen dort abgehandelt werden.

B
Beinhart

15.02.2021 um 16:47 Uhr

Hallo! Ich empfehle ebenfalls die TBS, habe mit Niedersachsen gute erfahrungen gemacht. Wendet euch an die, der Herr L.H. hat wirklich Ahnung, biite nicht einfach an einen RA wenden, dass geht erfahrungsgemäß nach hinten los.

D
DummerHund

15.02.2021 um 17:35 Uhr

Und sehr guter Hinweis von xyz68. Bildet ein IT Ausschuss.

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