AT Angestellter - BR nicht informiert
Hallo zusammen, letztes Jahr im Oktober hat einer unserer BR Mitglieder einen AT Vertrag erhalten. (neues BR Mitglied, mit null Erfahrung und nur 1 Seminar besucht)
Das Gremium wurde darüber nicht informiert, es gab keine Anhörung, nichts.
Er hatte mir das jetzt im Vertrauen erzählt, da er eigentlich wieder zurück in den Tarif möchte.
Nun meine Fragen. 1.Kann der BR (wenn ich das Gremium darüber informiere) was dagegen tun, da es ja keine Info an den BR gab?
- Kann ein AT‘ler freiwillig zurück in den Tarif, oder benötigt es auch die Zustimmung vom AG?
Danke!!
Community-Antworten (14)
05.08.2024 um 09:45 Uhr
Wenn er den AT Vertrag nicht möchte, warum hat er ihn dann unterschrieben?
05.08.2024 um 10:01 Uhr
Ich weiß es nicht, ich denke er hat etwas mehr Geld geboten bekommen, aber nur in Verbindung mit dem AT Vertrag (der eigentlich keiner ist, weil er nicht ansatzweise das Geld bekommt, was AT ausmacht) Aber das beantwortet meine Fragen leider nicht.
05.08.2024 um 10:25 Uhr
Seid ihr "richtig Tarif-gebunden" oder wird bei Euch nach Tarif bezahlt (Anlehnung)? Das könnte einen Unterschied machen. Habt Ihr eine BV zu den Entlohnungsgrundsätzen?
05.08.2024 um 10:25 Uhr
Zurück kann er nur, wenn der Arbeitgeber auch mitspielt. Er hat den Vertrag unterschrieben. Allerdings ist nach § 99 (1) BetrVG der Betriebsrat "vor jeder.....Eingruppierung, Umgruppierung.....zu unterrichten,.....und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen." Ein Widerspruchsgrund nach § 99 (2) 4. BetrVG ist dabei auch dass "der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist" Hat der AG die Anhörung des BR versäumt, so hat der BR einen Unterlassungsanspruch, den der zur Not vor dem Arbeitsgericht geltend machen kann.
05.08.2024 um 10:27 Uhr
Ihr könnt dagegen angehen weil ihr nicht angehört wurdet wurdet. schau mal hier https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/aussertarifliche-at-angestellte#:~:text=F%C3%BCr%20die%20Arbeitnehmergruppe%20der%20AT,daher%20uneingeschr%C3%A4nkt%20vom%20Betriebsrat%20wahrgenommen.
05.08.2024 um 13:50 Uhr
@wiederda Ich glaube wir sind nur "angelehnt" also so heißt es jedenfalls immer. Was macht es für einen Unterschied?
05.08.2024 um 14:15 Uhr
Der Gesetzgeber räumt BRs in Unternehmen, die nicht(!) tarifgebunden sind (ist bei Euch vermutlich der Fall), bei der Lohn- und Gehaltsstruktur mehr MB ein. Um ein "Gefühl" dafür zu bekommen, solltest du dir die Kommentierung (z.B. Fitting) zum BetrVG §87 Satz 1 Punkt 10 durchlesen. Dort wird zwischen beiden Möglichkeiten unterschieden. Damit kannst du den AG ja mal konfrontieren und ggf. zu Verhandlungen zu solchen Themen auffordern. Zu eurem konkreten Fall: "seehas" und "jutti1965" haben Dir ja schon die wichtigsten Aspekte gut dargestellt. Wir hatten auch schon mal so ein Fall. Wir hatten dann einen RA eingeschaltet und der hat mit einem Beschlussersetzungsverfahren bei Gericht gedroht (wenn ich mich richtig erinnre), aufgrund der fehlenden Anhörung. Dann ist der AG eingeknickt und hat die Maßnahmen bei uns angehört. Und dann könnt ihr ja ablehnen aus den Gründen, die jutti1965 erwähnte. Versucht zuerst mit dem AG zu reden.
05.08.2024 um 17:20 Uhr
@wiederda Danke für die ausführliche Antwort.
Sollten wir das so machen, dass wir den Unterlassungsanspruch geltend machen, kann der Arbeitgeber dann auch die Entlohnung, zurückfordern, die seit Oktober 23 als AT'ler bezahlt worden ist?
06.08.2024 um 08:57 Uhr
"Sollten wir das so machen, dass wir den Unterlassungsanspruch geltend machen, kann der Arbeitgeber dann auch die Entlohnung, zurückfordern, die seit Oktober 23 als AT'ler bezahlt worden ist?" -> Das geht in die Richtung Individualrecht, dazu kann ich nicht besonders viel sagen. Im Allgemeinen(!) ist es so, dass mitbestimmungspflichtige Maßnahmen, de der AG ohne Zustimmung des BR durchführt, wirkungslos sind. Wenn der BR seine Rechte durchsetzt, müssen die Maßnahmen rückgängig gemacht werden. D.h. z.B., dass eine Lohnkürzung im Kollektiv wieder rückgängig gemacht werden muss und der ursprüngliche Lohn weiter(!) gezahlt werden muss. Das müssen die AN aber u.U. selber individuell durchsetzen. MA, die beispw. eine Geltendmachung geschrieben hatten, bekommen dann das Geld ab der Geltendmachung. MA die das nicht gemacht haben, können das nur für einen bestimmten Zeitraum nachfordern (Frist steht meist im Arbeitsvertrag) Ob umgekehrt der AG Geld zurückfordern kann, weis ich nicht. Da spielen bestimmt viele andere Aspekte rein. Euer Kollege sollte sich da unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Wenn ich das richtig verstanden habe, möchte er ja in den Tarif zurück. Besprecht das auch unbedingt mit dem MA. Das Ganze ist aber nach besten Wissen und Gewissen beantwortet, da ich im Individualrecht nicht so tief drinstecke.
08.08.2024 um 14:15 Uhr
Danke für die zahlreichen Antworten, wir wollten das jetzt so machen. den Arbeitgeber fragen, ob der MA wieder zurück in den Tarif darf oder ihn fair entlohnen, sollte der AG ablehnen, würden wir was dagegen tun wollen (aufgrund fehlender Anhörung)
Jetzt noch eine Frage? Können wir uns noch darauf berufen? Da es ja schon im Oktober 2023 gewesen ist?
Das Gremium würde ja erst jetzt was darüber erfahren, da unser BR Mitglied (um den es auch geht) erst jetzt auf uns zukommen würde.
08.08.2024 um 14:22 Uhr
Eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, die ein AG ohne Zustimmung des BR durchgeführt hat, ist wirkungslos. Eine Verjährung gibt es da nicht. Aber: Wenn dann fest steht, welches Gehalt der MA zu bekommen hat, zählt das erst mal ab dem aktuellen Zeitpunkt. Rückzahlungen gibt es nach Geltendmachung für den im Arbeitsvertrag festgelegten Zeitraum (meist 3 Monate). Euer MA sollte sich da auf alle Fälle individual-rechtlich beraten lassen.
08.08.2024 um 14:29 Uhr
Danke für die schnelle Antowort. Er wird es erstmal auf "normalem Wege" durch den Betriebsrat versuchen zu klären, sollte das nicht klappen, hoffen wir auf einen "guten" Anwalt ;)
Er überlegt auch schon in die Gewerkschaft mit einzutreten. Er hat zwar eine Rechtsschutz, ist sich aber nicht sicher ob er ne Chance hat, wenn er kein ver.di Mitglied ist.
09.08.2024 um 16:14 Uhr
Ich wüsste nicht, was eine Mitgliedschaft in der GW hier bringen könnte.
12.08.2024 um 10:20 Uhr
@celestro: Sorry, hatte zum falschen Thema geantwortet. In diesem Fall bringt die Mitgliedschaft natürlich nichts. Habe die Antwort gelöscht. Nichts für ungut!
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