Erstellt am 01.08.2022 um 11:58 Uhr von celestro
Soweit ich weiß besagt die Vorschrift nur, das 3 Personen einladen müssen.
Erstellt am 01.08.2022 um 12:09 Uhr von Dani15673
Hallo,vielen Dank für deine Antwort, finde online nichts genaues dazu, möchte keine Fehler machen, bin noch ein Anfänger ?
Erstellt am 01.08.2022 um 13:39 Uhr von Muschelschubser
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, es gibt immerhin viele mögliche Gründe für die Anfechtung einer Wahl, wenn es denn drauf angelegt wird.
In diesem Falle stelle ich mir das allerdings relativ einfach vor.
Wenn die Einladung bereits erfolgt und die erste Wahlversammlung gut vorbereitet ist, und die Initiatoren haben schon einen konkreten Vorschlag für den Wahlleiter, dann sollte das so passen. Ich wüsste nicht, was die Initiatoren dann noch für eine gemeinsame Verpflichtung hätten.
Grundsätzlich könnten auch bis zu 6 Initiatoren zu einer Wahlversammlung einladen, hierzu ist im Rahmen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes der besondere Kündigungsschutz ausgeweitet worden. Würde dann einer ausfallen, wäre man immer noch bei mindestens 3 Initiatoren, wenn man sich damit sicherer fühlt.
Aber so wie ich das herauslese, seid Ihr über diese Phase schon hinaus.