Kündigungsschutz Initiator BR und Ersatzmitglied
Hallo,
folgende Ausgangssituation.
Mitarbeiter A lädt zu einer Betriebsversammlung ein zwecks "wollen wir einen Betriebsrat?" ein. Im gleichen Meeting wurde der Wahlvorstand festgelegt.
Im Anschluss lässt sich gleicher Mitarbeiter A zu Wahl aufstellen. Mitarbeiter A wird zum zweiten Ersatzmitglied. Es gab noch keine Betriebsratssitzung in der Mitarbeiter A aufgerückt ist.
In der Position als "Initiator" endet sein Kündigungsschutz mit Bekanntgabe der Ergebnisse, richtig? Aber wie sieht es mit dem Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder aus?
Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe
Community-Antworten (3)
07.09.2018 um 19:16 Uhr
Zunächst nach 6 Monaten (siehe § 15 KSchG)
17.09.2018 um 00:04 Uhr
Kündigungsschutz hat man als EM erst, wenn man auch tatsächlich nachrückt. Sprich an einer Sitzung teilnimmt.
Beispiel :
- Ersatzmitglied rückt am 2.1.2019 zur Sitzung nach und hat ab da 1 Jahr Kündigungsschutz
17.09.2018 um 12:15 Uhr
Zitat (Mutter Jutta): "Sprich an einer Sitzung teilnimmt."
Teilnahme an einer Sitzung ist nicht Voraussetzung für den Kündigungsschutz. Nachrücken alleine reicht schon.
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