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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsschutz Initiator BR und Ersatzmitglied

B
BR2018W
Sep 2018 bearbeitet

Hallo,

folgende Ausgangssituation.

Mitarbeiter A lädt zu einer Betriebsversammlung ein zwecks "wollen wir einen Betriebsrat?" ein. Im gleichen Meeting wurde der Wahlvorstand festgelegt.

Im Anschluss lässt sich gleicher Mitarbeiter A zu Wahl aufstellen. Mitarbeiter A wird zum zweiten Ersatzmitglied. Es gab noch keine Betriebsratssitzung in der Mitarbeiter A aufgerückt ist.

In der Position als "Initiator" endet sein Kündigungsschutz mit Bekanntgabe der Ergebnisse, richtig? Aber wie sieht es mit dem Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder aus?

Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe

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Community-Antworten (3)

K
krambambuli

07.09.2018 um 19:16 Uhr

Zunächst nach 6 Monaten (siehe § 15 KSchG)

M
MutterJutta

17.09.2018 um 00:04 Uhr

Kündigungsschutz hat man als EM erst, wenn man auch tatsächlich nachrückt. Sprich an einer Sitzung teilnimmt.

Beispiel :

  • Ersatzmitglied rückt am 2.1.2019 zur Sitzung nach und hat ab da 1 Jahr Kündigungsschutz
P
Pjöööng

17.09.2018 um 12:15 Uhr

Zitat (Mutter Jutta): "Sprich an einer Sitzung teilnimmt."

Teilnahme an einer Sitzung ist nicht Voraussetzung für den Kündigungsschutz. Nachrücken alleine reicht schon.

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