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AT Gehalt unter dem Tarifgehalt

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Marco2305
Aug 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin im Groß und Außenhandel als AT Angestellter tätig, und seit letzter Woche steht fest, dass die Tarife für die Mitarbeiter bei uns steigen werden.

Durch die 10,1% wurde ich jetzt in der Tariftabelle von normal Tarifbeschäftigten überholt.

Seit ein paar Tagen bin ich schon auf der Suche nach einem Abstandsgebot bei uns im TV, habe aber leider nichts gefunden. Kann ich da trotzdem was gegen machen? Was macht mich denn jetzt noch zum AT Angestellten? Beim Übergang vom Tarif zum AT Beschäftigten wurde nur das Gehalt angepasst, und dass ich jetzt Vertrauensarbeitszeit habe.

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Community-Antworten (13)

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rtjum

02.08.2024 um 16:03 Uhr

schau mal ob Du hier: https://www.igmetall.de/im-betrieb/arbeits--und-sozialrecht/ratgeber-fuer-aussertariflich-beschaeftigte

die Antworten findest.

Hast Du evtl. Handlungsvollmacht oder gar Prokura? Das würde die Sache einfacher machen wenn in eurem TV dazu nichts zu finden ist.

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Marco2305

02.08.2024 um 18:51 Uhr

Hallo, Im Bereich IG Metall findet man einiges zu dem „Abstandsgebot“ o.ä. Bei unserem TV jedoch nicht.

Nein weder Prokura noch andere Handlungsvollmacht.

Ich bin Gruppenleiter in unserer Logistik und auch im Betriebsrat, aber unser BR ist in solchen Angelegenheiten nicht zu gebrauchen.

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Pfried

02.08.2024 um 19:00 Uhr

Wäre nicht der erste Schritt mit Deinem Chef zu sprechen?

Argumentation, jeder Low-Performer bekommt 10% mehr, ob dieser in der Nase bohrt oder nicht. Du scheinst ein Leistungsträger zu sein, deshalb auch AT.

Bitte dringend aus dem BR austreten, dass ist ja der Verein, wo sich Dauerkranke und Low-Performer gerne tümmeln.

M
Marco2305

02.08.2024 um 19:06 Uhr

Habe schon mit der zuständigen MA von der Personalabteilung gesprochen, und Sie hat mir zu verstehen gegeben, dass mein Chef bei der nächsten Budgetplanung mehr Gehalt für mich rausholen soll.

Ich habe ihr gesagt, dass ich nicht verhandeln will oder mein Chef bitte bitte machen muss, sondern dass ich AT‘ler bin, und ich nicht mehr wie ein AT‘ler bezahlt werde.

P
Pfried

02.08.2024 um 19:25 Uhr

Lass Dir Termin direkt beim Chef geben und sag das Du Bauchschmerzen damit hast. Oder aber frag die Kollegin, bis wann Du eine Rückmeldung erhälst.

Und als eindringlicher Tip, raus aus diesem Verein oder aber Dein Chef will Dich drin haben, damit Du nach dem rechten schaust.

S
Saft

02.08.2024 um 21:31 Uhr

Hallo.

AT heißt außer Tarif.

Was kann man machen? Man verhandelt seinen Lohn oder Urlaub etc. selbst.

Wenn natürlich durch die Tarifverhandlung eine Angleichung stattfindet , ist das dann halt so.

Vielleicht sind die ,, normal Beschäftigten ,, auch Verdi Mitglieder. Und haben vielleicht für ihre Lohnerhöhung gestreikt.

Daher muss der AT,ler sich dann selbst kümmern.

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takkus

02.08.2024 um 23:17 Uhr

Ach Fried, Pfried oder was auch immer-> dagegen gibt es bestimmt auch was von Ratiopharm.

@ Frageteller: vielleicht sieht dich der Chef ja auch ganz anders.

Außertariflich Angestellte (AT-Angestellte) sind Mitarbeiter, deren Arbeitsbedingungen nicht durch einen Tarifvertrag geregelt sind. Es gibt jedoch keine festen gesetzlichen Vorgaben, dass AT-Angestellte zwangsläufig mehr Geld verdienen oder mehr Urlaub bekommen müssen als tarifgebundene Angestellte. Die Regelungen können je nach Unternehmen und Branche variieren.

Gehalt

  • Verhandlungsspielraum: AT-Angestellte haben in der Regel mehr Verhandlungsspielraum bei ihrem Gehalt, da sie nicht an tarifliche Mindestlöhne gebunden sind. Oft werden sie besser bezahlt, um die fehlende Tarifbindung zu kompensieren und um qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und zu halten.
  • Marktüblichkeit: Das Gehalt richtet sich häufig nach der Marktüblichkeit und der individuellen Qualifikation sowie den spezifischen Anforderungen der Position.

Urlaub

  • Gesetzliche Vorgaben: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt in Deutschland 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. AT-Angestellte erhalten in der Regel mindestens diesen gesetzlichen Mindesturlaub.
  • Zusätzliche Urlaubstage: Unternehmen bieten oft zusätzliche Urlaubstage über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus an, insbesondere um attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen und qualifizierte Mitarbeiter zu binden.

Zusammenfassung

Es besteht keine zwingende gesetzliche Verpflichtung, dass AT-Angestellte mehr Geld verdienen oder mehr Urlaub bekommen müssen. Dies hängt von den individuellen Verhandlungen und den Unternehmensrichtlinien ab. Jedoch sind bessere Konditionen oft ein Mittel, um die Attraktivität der Position zu erhöhen.

Tagträumer wird ins aber soooofoooort gesetzliche Grundlagen liefern, das ein AT immer besser als tarifliche ArbN gestellt werden müssen.

P
Pfried

03.08.2024 um 10:30 Uhr

Wie Du lesen kannst, hängt der Neidfaktor in diesem seltsamen Forum ziemlich weit oben. Logisch, kein Chef würde zum Teil Dauerkranken freiwillig mehr Lohn zahlen.

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Melfice

05.08.2024 um 18:16 Uhr

Meiner Auffassung nach gibt es sowas wie ein AT Gehalt nicht. Der Arbeitgeber muss jeden Arbeitnehmer dem TV zuordnen (sofern einer für das Unternehmen existiert). Es bleibt ihm natürlich unbenommen außertarifliche Zulagen zu gewähren. Diese Zulage muss sich nicht mit den Tariferhöhungen erhöhen und kann sogar abschmelzen.

Wenn ich dich richtig verstehe, hat man dir damals ein Gehalt angeboten, welches höher war, als das der höchsten Stufe im Tarifvertrag. Damit wollte man dir meiner Meinung sagen:"Du bist so gut, du verdienst mehr als die höchste Stufe des TV hergibt." Dementsprechend würde ich dein Gehalt als Summe der höchsten Stufe des TV und einer Zulage interpretieren. Mit der Zeit wurde dir also wohl indirekt deine Zulage gekürzt, wenn du an Gehaltserhöhungen nicht teilgenommen. Wenn dein Gehalt aber kleiner sein soll als die höchste Stufe des TV müsste die Zulage aber negativ sein. Was dem Begriff Zulage aber krass widerspricht. Insofern hast du mindestens Anrecht auf die höchste Stufe des TV.

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celestro

05.08.2024 um 22:12 Uhr

"Meiner Auffassung nach gibt es sowas wie ein AT Gehalt nicht."

Was sagst Du dann zu dieser:

https://www.vaa.de/rechtsberatung/urteile-recht-aktuell/einzelansicht/lag-rheinland-pfalz-at-verguetung-muss-ueber-e-13-liegen

Entscheidung des LAG RP?

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Melfice

05.08.2024 um 22:28 Uhr

Mmh also im Prinzip bestätigt das Urteil ja genau meine Auffassung. Was ich meine ist, dass ich nicht an irgendeine Zahl das Wort "AT Gehalt" dranklatschen kann und denke ich bin fein raus. Jedes AT Gehalt muss daher aus E13 + AT-Zulage bestehen. Das Mindestmaß von E13 ist daher bei AT-Zulage = 0 gegeben.

M
Marco2305

05.08.2024 um 23:05 Uhr

Ich lese überall Abstandsgebote und Gehalt muss höher liegen als die höchste Stufe im AT Vertrag. Nur bei unserem Vertrag „Groß und Außenhandel finde ich überhaupt nichts dazu!! Weiß einfach nicht wie ich weiter vorgehen soll. Eventuell mit der Rechtsschutz versuchen?

Wobei ich sagen muss, die letzte Stufe bei uns im TV ist ca 6000 Euro.. mein angebliches AT Gehalt 3550.. ich dachte tatsächlich als ich unterschrieben habe, dass es nur um die Gehalts/Lohngruppe geht in der ich mich zu dem Zeitpunkt befunden habe, und nicht des gesamten Tarifvertrags.

C
celestro

06.08.2024 um 00:06 Uhr

naja ... die Frage ist, ob bei Dir "Außertarif" ein "über Tarif" bedeuten sollte. Also was für eine Arbeit Du erledigst und wie man die entlohnen "sollte" weiß hier niemand.

Und die Entscheidung des LAG sagt eben: "muss über der höchsten Tarifstufe liegen". Nur müsste im TV dann eben auch stehen "wie viel höher das mindestens sein muss". Wenn es da nicht drinsteht, gibt es keinen "festgeschriebenen Abstand". Dann wäre 1 Euro mehr schon drüber.

Aber wie gesagt ... erst einmal mit z.B. der Gewerkschaft klären, ob Du eine übertarifliche Bezahlung bekommen müsstest. Dann kannst Du anschließend immer noch einen Rechtsanwalt aufsuchen.

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