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Kündigung Probezeit

SW
Silvia Weihert
Aug 2024 bearbeitet

Während der Probezeit ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet ein Bem-Gespräch anzubieten. Jetzt stellt sich die Frage, wird ein Bem-Gespräch angeboten, verlängert sich dann die Probzeit für die Dauer des Verfahrens? Dankeschön

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Community-Antworten (6)

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celestro

31.07.2024 um 19:16 Uhr

Ich wüsste nicht, wieso das einen Einfluss auf die Probezeit haben sollte. Die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz beträgt ohnehin so oder so (nur) 6 Monate und die Probezeit ist oftmals genauso lang.

D
Damei81

31.07.2024 um 20:23 Uhr

Wo steht das man in der Probezeit bzw. Wartezeit kein BEM angeboten werden muss?

Verlängerung der Probezeit geht nur im beidseitigen Einverständnis, aber nicht weil man was in Anspruch nimmt, was einem zusteht!

C
celestro

31.07.2024 um 20:59 Uhr

Stimmt, die Aussage an sich ist falsch:

"Nach überwiegender Ansicht ist die Durchführung des bEM bereits während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses (Probezeit) erforderlich. "

ABER:

"Wegen der fehlenden Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) hat das Unterlassen jedoch keine rechtlichen Konsequenzen (vgl. BAG, Urteil v. 24. Januar 2008 – 6 AZR 96/07)."

D
Damei81

31.07.2024 um 21:10 Uhr

bitte den Unterschied beachten! es ist die Wartezeit, nicht die Probezeit, welche den Kündigungsschutz nach $1 KSchg gibt!!!!

Probezeit: verringerte Kündigungsfrist Wartezeit: kein Kündigungsschutz nach $1 KSchG

bedeutet das man bei 3Monate Probezeit. die restlichen 3Monate keinen Kündigunggschutz hat, aber dann die Frist von 4Wochen zum 15. oder Monatsende!!!

F
Fried

01.08.2024 um 11:04 Uhr

Wenn es zu solchen Fehlzeiten innerhalb der Probezeit kommt, bitte direkt AV beenden, geht gar nicht.

D
Damei81

01.08.2024 um 12:45 Uhr

scheinst ja richtig Ahnung zu haben. Ich habe es oben geschrieben. Wenn dann ist es die Wartezeit.

Antworte doch bitte auf die Frage und keine sinnlosen Kommentare. Gehe doch ins Forum für AG!

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