W.A.F. LogoSeminare

Behinderung BR Arbeit

U
Urlaubsziege
Jul 2024 bearbeitet

Hallo Ich hab da mal eine Frage Und zwar geht es darum der BR wollte ein MA Umfrage zum Thema BR Arbeit starten Z.b wie steht ihr zum BR was kann der BR besser machen Der AG hat solch eine Umfrage nicht gestattet es hat nicht mit oder gegen dem AG zu tun einfach nur BR Arbeit und Stimmung der MA im allgemeinen

Kann der AG so eine Umfrage verhindern?

Ist das Behinderung der BR Arbeit ?

LG

440014

Community-Antworten (14)

I
IlkaB

29.07.2024 um 10:31 Uhr

"Celistro" ist der örtliche Forentroll und man tut gut daran, seine Antworten zu ignorieren.

C
celastro

29.07.2024 um 11:14 Uhr

@celistro: Wow, was für krasse Sprüche. Ein ganzer Kerl dank Chappi

C
celestro

29.07.2024 um 11:27 Uhr

Selbstgespräche eines Trolls?

T
takkus

29.07.2024 um 11:28 Uhr

Alter-> ich mach mir gleich ein!

J
jutti1965

29.07.2024 um 11:36 Uhr

@takkus da mach ich gleich mit ?

I
IlkaB

29.07.2024 um 13:09 Uhr

Du wiederholst dich, du Troll. Besser wird dein Unfug dadurch nicht...

C
Challenger

29.07.2024 um 14:36 Uhr

Zitat celistro : Die Antwort auf die Umfrage muss lauten: Bitte kündigt BR Mitglieder und macht den Weg frei für Mitarbeiter, die arbeiten können und es auch machen, denn merke, machen ist wie wollen, nur krasser.

Bouah ey…. Ich bin beeindruckt…. Diese Intellenz, diese enorme Schulblödung, diese Armut im oberen Bereich seines Körpers - also da, wo bei Anderen das Hirn sitzt - der ist ja soooo kluch…. Mit dem kriegt sicher JEDE Frau 9 Kinder… denn alleine seine Ausstrahlung ist ja so betäubend… äääähmmm betötend…. Äääähhh… Ihr wisst schon

K
Kampfschwein

29.07.2024 um 14:43 Uhr

BAG vom 08.02.1977, 1 ABR 82/74

„Der Informationsaustausch zwischen Arbeitnehmern und ihren gewählten Vertretern ist nicht in der Form kanalisiert und eingeschränkt, dass er lediglich in den im Gesetz ausdrücklich als Institution vorgesehenen Formen erfolgen könnte, insbesondere in der Sprechstunde (§ 39, § 69 für Jugendvertretung) und in der Betriebs- oder Abteilungsversammlung (§§ 42 ff.) oder in der Jugendversammlung (§ 71, […]). Die Betriebsversammlung hat kein Monopol für den Dialog zwischen der Arbeitnehmerschaft und ihren gewählten Vertretern.“

G
ganther

29.07.2024 um 15:37 Uhr

komme mir vor, wie beim Nudelkauf. Kaum wechselt man bei der leckeren celestro einen Buchstaben aus und schon ist da eine andere, ungenießbare Füllung drin

J
jutti1965

29.07.2024 um 15:41 Uhr

ganther woher weißt du dass bei celestro eine leckere Füllung drin ist? ?.. Bilder im Kopf..?

G
ganther

29.07.2024 um 15:52 Uhr

manche Sachen lassen sich nur mit Humor ertragen ;)

C
celestro

29.07.2024 um 17:39 Uhr

auch auf die Gefahr hin, dass das jemand überraschen könnte ... die Person hinter diesem Nicknamen identifiziert sich als männlich. ;-)

U
UdoWoe

30.07.2024 um 12:15 Uhr

Der AG kann eine Umfrage, welche der BR startet nicht verhindern oder gar verbieten. Wir informieren unseren AG immer, wenn wir eine Umfrage starten und dann geht diese raus an die Kolleginnen und Kollegen. Ich würde dem AG mitteilen, dass ihr die Umfrage startet. Sollte dann der AG dies immer noch behindern (also verbieten oder gar die Umfrage blockieren), dann würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen. Ich sehe es als Behinderung der BR-Arbeit an, zumal eure Umfrag nichts mit dem AG zu tun hat.

Ihre Antwort