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Kündigung nach Probezeit wegen Gehaltskosten

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Samsemilia
Jul 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ich habe von einem Fall meiner Freundin erfahren, der eine Arbeitskollegin in ihrem Betrieb betrifft, welche bis dato noch nichts davon weiß. Leider hat dieser Betrieb keinen Betriebsrat.

Die Kollegin sitzt im Homeoffice im Ausland und hat vor einem Monat erfolgreich die Probezeit bestanden. Nun fällt dem Unternehmen auf, dass sie ja eigentlich gehaltsmäßig zu teuer wäre und will sie kündigen. Laut meiner Info geht es dem Unternehmen wirtschaftlich sehr gut und man hat sogar noch leute nach ihr eingestellt.

In wieweit hat das Unternehmen da noch eine Chance wenn sie dagegen klagt? Aus meiner sicht hat der Arbeitgeber doch hier garkeine chancen und die Kündigung ist mehr als dreist oder sehe ich das falsch?

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Community-Antworten (15)

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RudiRadeberger

24.07.2024 um 20:59 Uhr

Von welchem aus Land arbeitet sie und seit wann ist sie angestellt?

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celestro

24.07.2024 um 21:06 Uhr

Wenn das wirklich so ist (wie Du es darstellst) müsste der AG vor Gericht Schiffbruch erleiden.

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Catweazle

25.07.2024 um 00:10 Uhr

Schiffbruch? Warum? Ob die Sozialauswahl korrekt ist wissen wir nicht. Vielleicht muss sie nicht einmal durchgeführt werden.

C
celestro

25.07.2024 um 00:52 Uhr

Wie soll die Begründung lauten, die Person rauswerfen zu können?

C
Catweazle

25.07.2024 um 01:06 Uhr

Betriebsbedingte Kündigungen sind auch ohne Grund möglich.

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XYZ68

25.07.2024 um 10:29 Uhr

Betriebsbedingte Kündigungen haben immer einen Grund, der aber nicht in der Sphäre des Arbeitnehmers liegt. Falls die Kündigung kommt, damit zum Anwalt. Wie das zu beurteilen ist, welche Rechtsgrundlage für den Arbeitsvertrag gilt etc. kann hier nicht beurteilt werden. Wir sind hier alle Laien und geben eine Meinung ab, aber keine Rechtsauskunft. Ob eine Kündigung Bestand hat, entscheidet im Zweifel das Arbeitsgericht. Und ja, bei einer betriebsbedingten Kündigung wird erfragt, ob es eine Sozialauswahl gab und ob die richtige Person nach der Auswahl gekündigt wurde.

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RudiRadeberger

25.07.2024 um 10:46 Uhr

Wäre schön, wenn meine Frage noch beantwortet wird. Dann könnte man klären, ob das deutsche Arbeitsrecht überhaupt Anwendung findet.

Wenn dem so sein sollte, dann hat sie mit einer Klage ganz gute Chancen. Wenngleich man am Ende wohl ohnehin getrennte Wege geht.

C
celestro

25.07.2024 um 21:25 Uhr

"Betriebsbedingte Kündigungen sind auch ohne Grund möglich."

Nein!

"Nach § 1 Abs. 2 KSchG setzt die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung voraus, dass dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin im betroffenen Betrieb dauerhaft nicht mehr möglich machen."

S
Sabika88

25.07.2024 um 22:34 Uhr

Ein Punkt ist hier auch noch zu beachten. Ablauf der Probezeit bedeutet nicht gleichzeitig, dass der gesetzliche Kündigungsschutz schon greift. Dieser ist erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit gegeben.

Aber grundsätzlich kann der AG immer kündigen - ein Arbeitsgericht wird dann ggf. prüfen, ob die Kündigung Bestand hat.

C
Catweazle

25.07.2024 um 22:53 Uhr

celestro, Stellenabbau ist eine unternehmerische Entscheidung. Die Arbeitsgerichte bewerten nicht ob diese Entscheidung betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. In der Praxis passiert auch nichts wenn unmittelbar danach diese Stelle neu geschaffen wird.

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celestro

26.07.2024 um 02:33 Uhr

"celestro, Stellenabbau ist eine unternehmerische Entscheidung."

ist mir bewusst

"Die Arbeitsgerichte bewerten nicht ob diese Entscheidung betriebswirtschaftlich sinnvoll ist."

auch das ist klar. Trotzdem sollte jemand innerhalb des Kündigungsschutzes entsprechend geschützt sein und es wurden ja nach ihr noch weitere Personen eingestellt. Hinzu kommt, das wenn es nur am Gehalt scheitert, eine Weiterbeschäftigung möglich wäre (wenn auch mit weniger Gehalt).

"In der Praxis passiert auch nichts wenn unmittelbar danach diese Stelle neu geschaffen wird."

Wie die Praxis aussieht, kann ich nicht beurteilen. Rechtlich würde sich damit nachträglich zeigen, das der Kündigungsgrund nicht vorhanden war und man könnte dagegen vorgehen.

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XYZ68

26.07.2024 um 16:02 Uhr

"Die Arbeitsgerichte bewerten nicht ob diese Entscheidung betriebswirtschaftlich sinnvoll ist."

Richtig, aber Arbeitsgerichte prüfen die Sozialauswahl, die bei einer betriebsbedingten Kündigung zu erfolgen hat. Wenn die nicht passt, platzt die Kündigung.

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celestro

27.07.2024 um 13:18 Uhr

die Welt ist komplex und eine einfache Antwort selten richtig. Es gibt viel zuviele Variablen, die die Dinge in die Eine oder andere Richtung ausschlagen lassen könnte.

Aber davon verstehst Du halt nicht. Never mind!

C
celestro

27.07.2024 um 15:46 Uhr

Na wenn Du Troll das sagst ...

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Moreno

27.07.2024 um 17:45 Uhr

Na gut dass der Quatsch von Celistro Tagträumer Pyschopath regelmäßig gelöscht wird!

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