Datenschutz
Ich fahre LKW. Darf der Arbeitgeber von sich aus meine Daten ohne meine Zustimmung an Behörden weiterleiten. Leider bin ich LKW gefahren wo meine Fahrerlaubnis abgelaufen ist. Da vieles gespeichert ist , könnte der Arbeitgeber jetzt zu Polizei gehen um den Betriebsrat eins auszuwischen. Oder ist das Datenschutz? Weis jemand etwas genaueres darüber
Community-Antworten (7)
23.07.2024 um 17:50 Uhr
Wieso dem Betriebsrat eins auswischen?
23.07.2024 um 17:51 Uhr
Das hat mit Datenschutz nur wenig zu tun. Im Zweifelsfall tritt dieser wegen Deliktschwere ohnehin zurück.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Die kann auch von Nachbar Müller angezeigt werden. Von jedem, der davon Kenntnis erhält.
23.07.2024 um 18:42 Uhr
"Wieso dem Betriebsrat eins auswischen?"
Er wird wohl BRM sein.
23.07.2024 um 22:25 Uhr
Celestro das hat dann aber nichts mit BRM zu tun sondern mit einem fahrlässigen LKW Fahrer der nebenbei noch im Betriebsrat ist!
24.07.2024 um 01:41 Uhr
wer einen abgelaufenen Führerschein hat, hat auf unseren Straßen nichts verloren. Habe gerade null Verständnis. Das gehört angezeigt. Ob der AG das macht, ist noch eine andere Frage. Er hätte es ja nachhalten müssen
24.07.2024 um 03:22 Uhr
ich muss jetzt mal fragen. Ist der Führerschein abgelaufen oder tatsächlich die Fahrerlaubnis. Wenn der Führerschein abgelaufen ist hat man prinzipiel immer noch die Fahrerlaubnis die erlischt nicht mit dem Ablauf des Führerscheins man hat nur kein Dokument mehr um sie nachzuweisen. Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit. Ich weiß nicht was die beim LKW kostet aber bei einem normalen Auto sind es 10 euro
BTW: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet regelmäßig den Führerschein seiner Fahrer zu überprüfen wenn er dir Dienstfahrzeuge überlässt.
24.07.2024 um 10:18 Uhr
Das Interesse des Arbeitgebers zur Polizei zu gehen sollte sich in Grenzen halten. Er ist derjenige der auf Grund der Gefährdungshaftung die Fahrerlaubnis regelmäßig überprüfen muss.
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