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Kündigung in der Probezeit

G
Gerti
Jul 2024 bearbeitet

Hallo in die Runde ! Ein Kollege soll innerhalb der Probezeit gekündigt werden. Diese läuft am 31.07. ab. Der BR hat die Anhörung heut bekommen, d.h. wir haben ja jetzt eine Woche Zeit uns zu äußern. Die Kündigung könnte also zeitigstens am Dienstag bzw. Mittwoch nächster Woche an den Kollegen übergeben werden... Wenn man dann aber die 14 tägige Kündigungsfrist (ab Zugang) dazu rechnet, ist der Kollege doch eig. nicht mehr in der Probezeit und die Frist sind ja dann 4 Wochen...?? Er müsste dann ja auch eine Begründung bekommen ?? Sehe ich das so richtig ??? VG Gerti

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Community-Antworten (6)

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celestro

22.07.2024 um 11:57 Uhr

Nein, das siehst Du nicht richtig. Der Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung (bzw. bei Euch der Zeitpunkt der Anhörung) ist relevant und kein "wenn man die Kündigungsfrist dazu rechnet ist der MA aus der Probezeit raus".

G
Gerti

22.07.2024 um 12:42 Uhr

Aber in dem Fall gibt es es gar keine Kündigungsfrist ... Verstehe ich nicht...

C
celestro

22.07.2024 um 13:05 Uhr

Wenn der AG die Kündigung vor Ende der Probezeit ausspricht, ist das so ... dann ist der AN 14 Tage später "weg".

M
Meph1977

22.07.2024 um 18:28 Uhr

Gegenüber dem Betriebsrat muss der AG die Kündigung sowieso begründen auch wenn es in der Probezeit ist, wenn er sich auf Leistungsdefitzite beruft muss er die sogar genau darlegen und zwar so das ihr selbst nicht nachforschen müsst. Ich hab erst kürzlich ein Urteil über eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage gelesen gegen eine Kündigung in der Probezeit weil der BR nicht Ordnungsgemäß angehört wurde.

LAG BW 18 Sa 21/15

Zum Rest schliese ich mich den Vorpostern an.

C
celestro

22.07.2024 um 18:41 Uhr

@Meph1977

Top!

D
Damei81

22.07.2024 um 21:08 Uhr

es geht hier um 2 Sachen.

die Probezeit (ist eine Verkürzte Kündigungsfrist (14 Tag ab Kündigungsausspruch)) und die Wartezeit (innerhalb von 6 Monaten nach Einstellung (Ausser man hat es Vertraglich anderes geregelt) (Kündigungsschutz nach $1 KSchG)

wenn man innerhalb der Zeiten die Kündigung zustellt, ist man noch in der Probe- bzw. Wartezeit egal ob der Anstellungsverhältnis ausserhalb der Zeit ist)

also Anhörung heute reingekommen, Wirkt ab Dienstag 23.7. 0:00 Uhr bis Montag 29.7. 23:59 Uhr.

Kündigung möglich ab Dienstag 30.7. (in den Machtbereich des zu kündigten) und wirkt ab 31.7. 0:00 Uhr

also letztmöglicher Zeitpunkt

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