Details zu Mehrarbeit und Anhörung
Hallo Profis, wir sind ein 5 -er Gremium BR und haben unsere Grundlagenschulung erst im November, früheren Termin gabs eigtl. nirgends, dann noch Betriebsurlaub/Urlaubszeit etc...
Meine konkrete Frage an Euch wäre: Welche genauen Details lasst ihr euch vom Arbeitgeber zu Mehrarbeit geben und bei Anhörung zur Einstellung?
Das wären momentan so unsere zwei wichtigsten Sachen und da wäre Hilfe toll :) Also auf was kommt es da wirklich an und was lasst ihr euch als Gremium dabei unbedingt geben, oder auch darüberhinaus?
danke sehr !
Community-Antworten (5)
21.07.2024 um 19:37 Uhr
Mehrarbeit wäre die Arbeitszeitnachweise der betroffenen Mitarbeiter, mindestens der letzten 3 Monate. Einstellung alle Bewerbungsunterlagen von allen Bewerbern auf diese Stelle. Wie der Bewerber eingestuft werden soll und die Stellenbeschreibung natürlich.
21.07.2024 um 23:03 Uhr
Zitat : Welche genauen Details lasst ihr euch vom Arbeitgeber ......geben....... bei Anhörung zur Einstellung?
Anzuhören hat der AG den BR, wenn er einen MA kündigen will. Bei einer Einstellung hat der AG den BR zu unterrichten. Wie der AG den BR bei einer Einstellung zu unterrichten hat, ergibt sich aus §99 Abs.1 BetrVG. Vergleich :
Betriebsverfassungsgesetz § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen. Die Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, über die ihnen im Rahmen der personellen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekanntgewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 79 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
22.07.2024 um 09:43 Uhr
Zur Mehrarbeit lassen wir uns die Personenzahl, die MA , welche Maschinen und den Grund geben. bei Anhörungen bin ich bei Meph1977
22.07.2024 um 09:46 Uhr
Mehrarbeit: Wer soll in welchem Zeitraum wieviel Mehrarbeit leisten und warum ist diese Mehrarbeit erforderlich? "Maschine in Verzug" gilt nicht, das muss dann schon genauer sein, warum die Maschine hinter dem Plan ist. Und wir bekommen regelmäßig eine Liste mit den durchschnittlichen Wochenstunden im letzten halben Jahr, mit der wir die Namen abgleichen.
23.07.2024 um 16:18 Uhr
wir sind ein 5 -er Gremium BR und haben unsere Grundlagenschulung erst im November, früheren Termin gabs eigtl. nirgends
Ich sehe noch im Juli drei Termine Betriebsverfassung 1 bei der WAF. Wo soll es da keine Schulung geben?
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
W.A.F. Forums-App ab sofort auch für Android kostenlos erhältlich
ÄlterLiebe Forum-User, mit unserer neuen W.A.F. Forum-App haben sie überall und zu jeder Zeit Zugriff auf
Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX - Definition von Mehrarbeit bei schwerbehinderten (Teilzeit)Beschäftigten
ÄlterTschuldigt, wenn ich wieder die Frage stelle zur TZ-Beschäftigung und Mehrarbeit bei sb MA stelle... Ich habe ein echtes Problem mit den SGB IX Kommentaren und den BAG Urteilen. Bitte helft mir.
Unterschriften auf Überstundenantrag
ÄlterHallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbe
Mehrarbeit / Überstunden
ÄlterHat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im