Neue Wahl der SBV
Hallo , Ich organisiere aktuell die einfache Wahl zur SBV , meine Frage ist folgende : Ich habe die Schwerbehinderten Liste von meinem Arbeitgeber bekommen ,sollte am Wahltag jemand zur Wahl erscheinen der nicht auf dieser Liste steht und doch eine Gleichstellung oder einen GDB von 50 hat , darf diese Person an der Wahl Teilnehmen ?????
Community-Antworten (8)
21.07.2024 um 15:49 Uhr
Ja, aber warum besucht man vorher keine Schulung um die Wahl korrekt durchzuführen??
21.07.2024 um 20:31 Uhr
Das ist richtig nur ist das alles sehr kurzfristig geschehen….die alte SBV hat von heute auf das Amt niedergelegt und zwar beide !
21.07.2024 um 20:45 Uhr
Deshalb gibt es trotzdem Formalien die unbedingt eingehalten werden müssen. Du schreibst vom vereinfachten Wahlverfahren, seid ihr denn unter 50 Wahlberechtigte? Auf dieser Internetseite findest du mehr zu den Wahlen unter anderem auch Vordrucke die ihr zur Wahl benötigen würdet! www.integrationsaemter.de
21.07.2024 um 21:36 Uhr
Das ist richtig ,wir sind unter 50 und mir geht es auch nicht darum wie ich die Wahl mache .Ich finde nur nichts darüber ,wen es Mitarbeiter gibt die eine Gleichstellung haben und es den Arbeitgeber Nicht vorgelegt haben …….trotzdem an der Wahl teilnehmen dürfen
22.07.2024 um 09:48 Uhr
Alle schwerbehinderten Menschen und alle ihnen gleichgestellten Menschen, die im Betrieb oder der Dienststelle beschäftigt sind dürfen wählen, es spielt keine Rolle wann der MA das mitteilt. Natürlich muss er auch den Nachweis dafür dabei haben.
22.07.2024 um 16:33 Uhr
Wenn ein MA am Wahltag mit seinem Bescheid zu dir kommt und dort ein GdB von 30 oder 40 steht und er eine Gleichstellungsantrag dabei hat, dann darf er genauso wählen wie jemanden der zu dir kommt und einen GdB von 50 und höher hat. Dies aber auch nachweisen kann. Leider steht dies nicht genau detailliert irgendwo be- bzw geschrieben. Diese Personen dürfen auch an einer SBV-Versammlung teilnehmen. Man muss seinen GdB bzw. die Gleichstellung ja dem AG nicht mitteilen (schön wäre es schon). Du als Wahlleiter musst dies nur kontrollieren bzw. bei einer SB-Versammlung der Versammlungsleiter, also die SBV.
22.07.2024 um 17:37 Uhr
Udo, das ist nicht ganz richtig was du schreibst! Ein Antrag auf Gleichstellung allein reicht noch nicht aus. Es muss schon der Bescheid von der Agentur für Arbeit vorliegen!
23.07.2024 um 09:35 Uhr
Sorry. Du hast Recht, nicht der Antrag sondern den Bescheid muß er mitbringen. Ich habe mich da nur in der Wortwahl vertan.
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