Neue Wahl der SBV
Hallo an alle, Unser SBV hat sein Amt niedergelegt ,einen Stellvertreter gibt es nicht . jetzt bereiten einige Kollegen eine Neuwahl vor. Meine Frage ist folgende ; Ich bin Freigestellter Mitarbeiter und wollte hier erfragen ob ich ein Anrecht habe an der Wahl Teilzunehmen ??? Ich stehe nicht mehr auf der Schwerbehinderten Liste ( Habe einen GDB von 100 )
Community-Antworten (4)
15.07.2024 um 17:32 Uhr
bist du widerruflich freigestellt oder unwiderruflich freigestellt?
15.07.2024 um 18:46 Uhr
Als Schwerbehinderter mit einem GdB von 100 hast du auf jeden Fall das aktive und passive Wahlrecht (Achtung hier gibt es allerdings Vorgaben wie z.b. nicht nur vorrübergehend im Betrieb, 18. Lebensjahr muss vollendet sein, am Wahltag muss man mindestens 6 Monate dem Betrieb angehören). Die Schwerbehinderung muss mittels Ausweis nachgewiesen werden. Üblicherweise stellt der AG dem WV (oder dem Einladenden zur Wahlversammlung im vereinfachten Verfahren) die Info der Wahlberechtigten zur Verfügung. Wieviele Schwerbehinderte gibt es bei euch? Je nach Anzahl muss im förmlichen oder im vereinfachten Wahlverfahren gewählt werden (Vorschrift ist zwingend!). Im vereinfachten Verfahren gibt es keinen Wahlvorstand, sondern nur eine Wahlversammlung. Im förmlichen Wahlverfahren muss zunächst zu einer Wahlversammlung eingeladen und dort dann erst der Wahlvorstand gewählt werden. Erst dann kann der WV loslegen. Ist wie alle Wahlen nicht ganz einfach, alles ordnungsgemäß durchzuführen.
15.07.2024 um 21:34 Uhr
unwiderruflich
15.07.2024 um 23:28 Uhr
"Als Schwerbehinderter mit einem GdB von 100 hast du auf jeden Fall das aktive und passive Wahlrecht"
Bevor man eine solche Aussage tätigt, muss man mEn DRINGEND erst einmal die hier erwähnte Freistellung klären. Wenn der MA unwiderruflich freigestellt (bis zum Ende der Kündigungsfrist z.B.) ist, hat er mEn das passive Wahlrecht NICHT.
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