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Wirtschaftsausschuß??

T
Tulpe
Jan 2018 bearbeitet

Wie stellt man fest, ob man einen Wirtschaftsausschuß braucht?? Gemeinnütziger Eingetrager Verein, ca. 400 Mitarbeiter!

Danke für Eure Hilfe

81208

Community-Antworten (8)

G
gironimo

06.07.2017 um 10:14 Uhr

§ 106 BetrVG geht allein von der Unternehmensgröße aus. Also braucht ihr einen.

M
Moreno

06.07.2017 um 10:31 Uhr

Nein Gironimo das stimmt so nicht. Wenn es sich um einen Tendenzbetrieb handelt gibt es keinen Wirtschaftsausschuss. Siehe auch §118 BetrVG bei Tendenzbetrieben wird die Anwendbarkeit der §106 bis 110 BetrVG ausgeschlossen. Ob dies hier der Fall ist müsste dann eventuell mal geprüft werden.

T
Tulpe

06.07.2017 um 12:20 Uhr

Wie kann man das Prüfen? Die GL sagt nur wir brauchen keinen.

C
celestro

06.07.2017 um 12:26 Uhr

Hilft das hier vielleicht:

https://www.jurion.de/urteile/bag/2006-03-15/7-abr-24_05/

P.S. Das der AG meint, Ihr bräuchtet keinen, ist irrelevant.

G
gironimo

06.07.2017 um 14:16 Uhr

Was ein Tendenzbetrieb ist, steht im § 118 BetrVG. Ein gemeinnütziger Verein allein ist es lange nicht.

Außerdem fragt ihr ja nicht den AG. Ihr benennt durch Beschlußfassung die Mitglieder. Der Ausschuss dient ja vereinfacht gesagt der Informationsbeschaffung und Aufbereitung der Informationen für den Betriebsrat.

M
Moreno

06.07.2017 um 15:05 Uhr

Wenn es der Chef entscheiden könnte wär auch VW ein Tendenzbetrieb :-)

H
Helpmeplease

10.07.2017 um 00:10 Uhr

Aber was ist wenn einfach KEIN Wirtschaftsausschuss gegründet wird... wie kann ich vorgehen das einer gegründet wird? Also ZWINGEN??

U
UliPK

10.07.2017 um 08:24 Uhr

"Aber was ist wenn einfach KEIN Wirtschaftsausschuss gegründet wird..."

Wenn ihr ???? Tendenzbetrieb seit muss der WA gegründet werden macht ihr es nicht kann § ?? ?????? zum tragen kommen. Wenn ihr ??? Tendenzbetrieb seit dann darf der WA nicht gegründet werden. So einfach ist das.

Bildet doch einfach einen WA, dann muss der Arbeitgeber vor Gericht prüfen lassen ob dieser berechtigt ist oder nicht, im zuge dessen stellt das Gericht dann auch fest ob ihr ein Tendenzbetrieb seit oder halt nicht. Macht der AG das nicht so muss er den WA die Informationen zukommen lassen die ihm zustehen.

"wie kann ich vorgehen das einer gegründet wird?" Mal als Videoerklärung ? https://www.youtube.com/watch?v=Fpe76Z983cg ? oder in Schriftform: ? https://www.ifb.de/wirtschaftsausschuss/wirtschaftsausschuss-gruenden.html ? und ? https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mitbestimmung_Wirtschaftliche_Angelegenheiten.html#tocitem2 ?

Wenn du dir selber zutraust zu bestimmen ob ihr ein Tendenzbetrieb seit oder nicht hier mal was zum lesen um es einzugrenzen. ? http://buse.de/wp-content/uploads/Mitbestimmung-im-Tendenzbetrieb-Tobias-Grambow.pdf ?

und hier mal ein Urteil eines LAG ? https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LAG%20D%FCsseldorf&Datum=29.08.2012&Aktenzeichen=7%20TaBV%204%2F12 ?

"Also ZWINGEN??" Möchtest du

  • eine Person zwingen für den WA tätig zu sein? Das geht nicht.
  • den BR zwingen einen WA zu wählen? Das geht auch nicht so fern die anderen BRM der Meinung sind ein Tendenzbetrieb zu sein.
  • den AG zwingen dem zuzustimmen? Das braucht er nicht, er ist vollkommen aussen vor wenn es um die Gründung des WA geht siehe Antworten von celestro und moreno.

Lege mal dar wie genau du das meinst, wobei ich "zwingen" für eine schlechte Form halte.

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