Erstellt am 03.07.2017 um 17:26 Uhr von rsddbr
Wenn ihr einen WA habt, dann könnt ihr versuchen, über diesen an den Mietvertrag ranzukommen. Ansonsten könnt ihr eure Bedenken dem AG mitteilen und schauen, wie er sie versucht zu entkräften.
In Sachen Sozialplan solltet ihr
1. euch schulen lassen
2. eine BV verhandeln und abschließen
Erstellt am 03.07.2017 um 18:22 Uhr von gironimo
Auch ein Jahr geht schnell vorbei. Warum nicht schon jetzt einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern. Vielleicht werden dann die Auskünfte besser.
Erstellt am 03.07.2017 um 21:00 Uhr von ganther
Warum sollte ein AG bei der Sachlage jetzt schon verhandeln?
Erstellt am 04.07.2017 um 08:22 Uhr von outofmemory
"Mietvertrag wurde um 12 Jahre"
-> dann ist doch erstmal 11 Jahre Ruhe.
"Das reicht uns aber nicht, weil wir denken, das in dem Mietvertrag eine Klausel drin stehen kann, das unser Markt, bei Nichteinhaltung bestimmter Klauseln, trotzdem geschlossen werden kann."
-> Der Markt könnte auch wegen schlechtem Umsatz oder oder... auch früher geschlossen werden. Aber wenn es noch keinen konkreten Anlass gibt, wieso sollte man dann schon irgendwas verhandeln wollen? Oder fehlen hier noch Informationen?
Erstellt am 04.07.2017 um 15:09 Uhr von Pjöööng
Als Arbeitgeber wäre hier ich für einen Betriebsrat dankbar, der von mir Einblick in den Mietvertrag verlangt. Diese Einsicht kann ich als Arbeitgeber nämlich wunderbar verweigern und bei der Begründung " wir denken, das in dem Mietvertrag eine Klausel drin stehen kann" wird mich vermutlich kein Arbeitsgericht in DE dazu verurteilen, dem BR Einsicht in den Mietvertrag zu gewähren.
Was spricht eigentlich dagegen, dem Arbeitgeber konkrete Fragen zu stellen?