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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mietvertrag

K
Kleineinstein
Jan 2018 bearbeitet

Unser Mietvertrag wurde um 12 Jahre verlängert. Da wir als BR mit dieser Information nicht zufrieden sind, forderten wir den AG auf, uns den Mietvertrag zur Einsicht vorzulegen. Nach Monaten des Hin und Her haben wir per Fax die letzte Seite mit Unterschrift zu sehen bekommen. Das reicht uns aber nicht, weil wir denken, das in dem Mietvertrag eine Klausel drin stehen kann, das unser Markt, bei Nichteinhaltung bestimmter Klauseln, trotzdem geschlossen werden kann. Wir arbeiten im Einzelhandel in einem Einkaufszentrum als Hauptmieter. Das ganze Center soll mit einem großen Umbau modernisiert werden. Was sollten wir tun, im Bezug auf Sozialplan etc.

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Community-Antworten (5)

R
rsddbr

03.07.2017 um 19:26 Uhr

Wenn ihr einen WA habt, dann könnt ihr versuchen, über diesen an den Mietvertrag ranzukommen. Ansonsten könnt ihr eure Bedenken dem AG mitteilen und schauen, wie er sie versucht zu entkräften.

In Sachen Sozialplan solltet ihr

  1. euch schulen lassen
  2. eine BV verhandeln und abschließen
G
gironimo

03.07.2017 um 20:22 Uhr

Auch ein Jahr geht schnell vorbei. Warum nicht schon jetzt einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern. Vielleicht werden dann die Auskünfte besser.

G
ganther

03.07.2017 um 23:00 Uhr

Warum sollte ein AG bei der Sachlage jetzt schon verhandeln?

O
outofmemory

04.07.2017 um 10:22 Uhr

"Mietvertrag wurde um 12 Jahre" -> dann ist doch erstmal 11 Jahre Ruhe. "Das reicht uns aber nicht, weil wir denken, das in dem Mietvertrag eine Klausel drin stehen kann, das unser Markt, bei Nichteinhaltung bestimmter Klauseln, trotzdem geschlossen werden kann." -> Der Markt könnte auch wegen schlechtem Umsatz oder oder... auch früher geschlossen werden. Aber wenn es noch keinen konkreten Anlass gibt, wieso sollte man dann schon irgendwas verhandeln wollen? Oder fehlen hier noch Informationen?

P
Pjöööng

04.07.2017 um 17:09 Uhr

Als Arbeitgeber wäre hier ich für einen Betriebsrat dankbar, der von mir Einblick in den Mietvertrag verlangt. Diese Einsicht kann ich als Arbeitgeber nämlich wunderbar verweigern und bei der Begründung " wir denken, das in dem Mietvertrag eine Klausel drin stehen kann" wird mich vermutlich kein Arbeitsgericht in DE dazu verurteilen, dem BR Einsicht in den Mietvertrag zu gewähren.

Was spricht eigentlich dagegen, dem Arbeitgeber konkrete Fragen zu stellen?

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