Mietvertrag
Unser Mietvertrag wurde um 12 Jahre verlängert. Da wir als BR mit dieser Information nicht zufrieden sind, forderten wir den AG auf, uns den Mietvertrag zur Einsicht vorzulegen. Nach Monaten des Hin und Her haben wir per Fax die letzte Seite mit Unterschrift zu sehen bekommen. Das reicht uns aber nicht, weil wir denken, das in dem Mietvertrag eine Klausel drin stehen kann, das unser Markt, bei Nichteinhaltung bestimmter Klauseln, trotzdem geschlossen werden kann. Wir arbeiten im Einzelhandel in einem Einkaufszentrum als Hauptmieter. Das ganze Center soll mit einem großen Umbau modernisiert werden. Was sollten wir tun, im Bezug auf Sozialplan etc.
Community-Antworten (5)
03.07.2017 um 19:26 Uhr
Wenn ihr einen WA habt, dann könnt ihr versuchen, über diesen an den Mietvertrag ranzukommen. Ansonsten könnt ihr eure Bedenken dem AG mitteilen und schauen, wie er sie versucht zu entkräften.
In Sachen Sozialplan solltet ihr
- euch schulen lassen
- eine BV verhandeln und abschließen
03.07.2017 um 20:22 Uhr
Auch ein Jahr geht schnell vorbei. Warum nicht schon jetzt einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern. Vielleicht werden dann die Auskünfte besser.
03.07.2017 um 23:00 Uhr
Warum sollte ein AG bei der Sachlage jetzt schon verhandeln?
04.07.2017 um 10:22 Uhr
"Mietvertrag wurde um 12 Jahre" -> dann ist doch erstmal 11 Jahre Ruhe. "Das reicht uns aber nicht, weil wir denken, das in dem Mietvertrag eine Klausel drin stehen kann, das unser Markt, bei Nichteinhaltung bestimmter Klauseln, trotzdem geschlossen werden kann." -> Der Markt könnte auch wegen schlechtem Umsatz oder oder... auch früher geschlossen werden. Aber wenn es noch keinen konkreten Anlass gibt, wieso sollte man dann schon irgendwas verhandeln wollen? Oder fehlen hier noch Informationen?
04.07.2017 um 17:09 Uhr
Als Arbeitgeber wäre hier ich für einen Betriebsrat dankbar, der von mir Einblick in den Mietvertrag verlangt. Diese Einsicht kann ich als Arbeitgeber nämlich wunderbar verweigern und bei der Begründung " wir denken, das in dem Mietvertrag eine Klausel drin stehen kann" wird mich vermutlich kein Arbeitsgericht in DE dazu verurteilen, dem BR Einsicht in den Mietvertrag zu gewähren.
Was spricht eigentlich dagegen, dem Arbeitgeber konkrete Fragen zu stellen?
Verwandte Themen
Einsicht Mietvertrag Wirtschauftsausschuss
ÄlterHat der Wirtschaftsausschuss über §106 grundsätzlich, nur unter bestimmten Umständen oder generell nie das Recht zur Einsichtnahme in den Mietvertrag des Firmengebäudes? Im Seminar wurde vom Referent
Trotz Mietvertrag Mitbestimmung - im Bezug auf Ausgestaltung der Kantine? (Öffnungszeiten, Speisenwahl, usw.)
ÄlterHallo zusammen! bei uns wird der Bewirtschaftungsvertrag mit dem bisherigen Kantinenbetreiber gelöst und es soll ein neuer Betreiber kommen, mit dem nur noch ein Mietvertrag geschlossen wird. Hat d
Kündigung Mietvertrag Betriebsstätte
ÄlterHallo, habe gehört, dass mein Arbeitgeber den Mietvertrag unserer Betriebsstätte bereits zum Jahresende gekündigt hat. Es gibt wohl Überlegungen, wie alle Mitarbeiter anderweitig untergebracht werd
GF kündigt Mietvertrag für Büroräume
ÄlterHallo, wie kann ich mich als BR wehren, wenn die Geschäftsführung einfach den Mietvertrag für die kompletten Büroräume einer Niederlassung kündigt ohne den BR vorher zu informieren. Heißt ja dan
Betriebsschließung - einfach Mietvertrag gekündigt
ÄlterEin Standort mit 4 MA soll 12/2015 aufgelöst werden. Die 4 MA sollen dem nächstgelegenen Betrieb (150 km entfernt) zugeordnet werden, dem sie sich betriebsratsmäßig bereits angeschlossen haben. Entlas