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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

GF kündigt Mietvertrag für Büroräume

B
babybeere
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wie kann ich mich als BR wehren, wenn die Geschäftsführung einfach den Mietvertrag für die kompletten Büroräume einer Niederlassung kündigt ohne den BR vorher zu informieren.

Heißt ja dann auch im Umkehrschluss, dass die MA keinen Arbeitsplatz mehr haben.

1.02108

Community-Antworten (8)

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Pjöööng

15.08.2014 um 13:53 Uhr

"Wehren"? Schwer zu sagen.

Zuerst müsste man mal verstehen, was der Arbeitgeber vorhat. Gibt es einen Wirtschaftsausschuss? Ansonsten "Personalplanung"? § 80 (2) BetrVG? § 90?

Information! Information! Information! Und diese ggf. mit Hilfe eines Anwaltes einholen.

B
babybeere

15.08.2014 um 14:48 Uhr

Der AG will die Niederlassung dicht machen und die AN in eine andere NL umsetzen. Entfernung ca. 150 km. Die ganze obere Führungsriege ist bereits (von selbst) gegangen. Es sind nur noch 3 MA verblieben. Akquise 0, Auftragseingang 0, aber die MA sind extrem wichtig um in den anderen NL Projekte überhaupt bearbeiten zu können. Ganz verzwickte Kiste....

P
Pjöööng

15.08.2014 um 15:21 Uhr

Ein Betrieb mit 3 AN? Gaaanz schlecht. Dann gibt es da auch keinen BR?

Gibt es im Unternehmen einen Wirtschaftsausschuss?

B
babybeere

15.08.2014 um 15:55 Uhr

Einen BR gibt es. Sie haben sich an unsere NL angegliedert und ich vertrete sie mit. Einen WA gibt es im Stammhaus auch. Aber was sollte der beitragen können?

P
Pjöööng

15.08.2014 um 15:59 Uhr

Der Wirtschaftsausschuss kann sein Informationrecht einfordern um mit dem Arbeitgeber zu beraten. Da muss der Arbeitgeber zumindest Farbe bekennen was er vor hat.

Des Weiteren würde ich den Arbeitgeber auf einen Interessenausgleich ansprechen.

P
Pickel

15.08.2014 um 16:08 Uhr

Das Schließen einer ganzen Niederlassung ist jedoch eine grundlegende unternehmerische Entscheidung. Ein Mitbestimmungsrecht gíbt es da nicht.

G
gironimo

15.08.2014 um 19:18 Uhr

Ihr könnt doch einfach einen Sozialplan und Interessenausgleich für die betroffenen AN fordern. Den Zug aufhalten könnt Ihr leider nicht.

B
babybeere

18.08.2014 um 12:51 Uhr

Ja.. Das befürchte ich auch. Ich hatte die Hoffnung, dass....wenn ich nachweisen kann, dass es etliche Angebotsanfragen an die NL gibt, die alle aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden, dass ich über die Schiene etwas erreichen kann

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