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Lehrgang Schriftführer...

G
Gerti
Jul 2024 bearbeitet

Hallo in die Runde. Hat ein Mitglied des Wirtschaftsausschusses ein RECHT auf eine Schulung für Schriftführer ? Die Kollegin ist Mitglied des BR (aber DORT keine Schriftführerin ), sondern im WA.

Danke für die Antworten. VG Gerti

309014

Community-Antworten (14)

K
Kehler

08.07.2024 um 14:15 Uhr

In dem Link geht es aber um die Grundlagenseminare für den WA und m.M.n. ist Schriftführer kein Grundlagenseminar.

M
Meph1977

08.07.2024 um 14:29 Uhr

Für den Schriftführer schon.

K
Kehler

08.07.2024 um 15:11 Uhr

Dann macht jeder mal Schriftführer und darf auf das Seminar.

M
Muschelschubser

08.07.2024 um 15:38 Uhr

So klar dafür / dagegen sehe ich das gar nicht.

Ein WA ist nicht zur Protokollführung verpflichtet, auch muss kein Schriftführer benannt werden oder solche Posten in einer GO festgehalten werden. Insofern kann hieraus m.E. auch kein automatischer Anspruch resultieren. Bei einem eher kleinere Betrieb kann also ein Protokoll, wenn man es denn für notwendig hält, nach gut Dünken geschrieben werden.

Ab einer bestimmten Unternehmensgröße ist es organisatorisch aber kaum machbar, ohne Strukturen und Protokollen zu arbeiten. Auf freiwilliger Basis kann daher sehr wohl eine GO beschlossen werden, die auch die Protokollführung beinhaltet.

In dem Fall könnte man argumentieren, dass auch der Schriftführer eines WA zur Gewährleistung der ordentlichen Funktionsfähigkeit gem. §37 Abs. 6 eine Freistellung für einen solches Seminar erhalten müsste. Fitting hat in Einzelfällen z.B. den Anspruch für WA bejaht, die nicht im BR sind. Zwar nicht im Bezug auf Protokollführung, aber im Sinne einer ordentlichen Amtsausübung. Zumindest wäre mit einer GO das Argument "wechselnde Schriftführer" vom Tisch.

Vielleicht fasst man einfach mal einen Beschluss und schaut wie der AG drauf reagiert?

Sollte das nicht abgelehnt werden, frage ich mich rein praktisch allerdings gerade, ob man denn passende Seminare finden würde bzw. ob die Schnittmenge zur BR-Protokollführung groß genug wäre. Denn rechtlich hat ein WA-Protokoll eine deutlich geringere Tragweite als ein BR-Protokoll, insofern braucht man vieles vielleicht gar nicht.

F
Fried

08.07.2024 um 20:17 Uhr

Die Führung eines Protokolles ist keine Tätigkeit, die Doktortitel voraussetzt, ist es unmöglich sich im Netz über die Grundsätze schlau zu machen oder sprengt das bereits den Rahmen? Dann wird es mit Schriftführer wohl nix ...

D
Damei81

08.07.2024 um 23:04 Uhr

@Fried: was bist du im BR?

A
Andi67

09.07.2024 um 09:18 Uhr

Wenn er drin wäre, überflüssig ???

K
Kehler

09.07.2024 um 09:38 Uhr

Ich glaube das er nichts mit der Arbeitswelt zu tun hat.

J
jutti1965

09.07.2024 um 09:51 Uhr

Damei81 das ist der Forentrottel hier, schreibt nur wirres Zeug.

M
Muschelschubser

09.07.2024 um 10:11 Uhr

"Wenn er drin wäre, überflüssig ???"

Ich nässe mich gleich ein! :-D

Mit BR-Mandat überflüssig, ohne BR-Mandat obsolet. ;-)

D
DummerHund

09.07.2024 um 11:10 Uhr

Mitglieder im Wirtschaftsausschuss, die auch im Betriebsrat sind Bei Betriebsräten, die gleichzeitig im Wirtschaftsausschuss aktiv sind, ist der Fall ganz klar: Sie haben auch für Seminare rund um den Wirtschaftsausschuss einen Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Eine Meinung, die das Bundesarbeitsgericht schon seit fast 40 Jahren vertritt (BAG 06.11.1973 – 1 ABR 8/73; AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972). Wichtig ist hier – wie bei allen Schulungen für den Betriebsrat –, dass die vermittelten Inhalte erforderlich sind.

Mitglieder im Wirtschaftsausschuss, die nicht im Betriebsrat sind Bei WA-Mitgliedern, die nicht zum Betriebsrat gehören, ist der Arbeitgeber oft der Meinung, dass diese keinen Anspruch auf Schulung haben. Die vorherrschende Rechtsmeinung wendet aber auch in diesem Fall § 37 Abs. 6 BetrVG an und wird auch von höchstrichterlicher Seite unterstützt. (vgl. Fitting, 26. Aufl., § 37 BetrVG, Rn. 180 u. § 107 BetrVG, Rn. 25 jeweils m.w.N.)

itglieder im Wirtschaftsausschuss sollen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben persönliche und fachliche Eignung besitzen – so steht es in § 107 Abs. 1 S. 3 BetrVG.

Und wenn der WA sagt das dem Mitglied der die Schriftführung machen soll die persönliche Eignung noch nicht ganz besitzt und es daher Erforderlich ist das er ein Seminar besuchen muss, kann ich mir schwerlich vorstellen das der AG dies entkräften kann. Da spielt es keine Rolle das eine Schriftführung im WA nicht gesetzlich Vorgeschrieben ist. Der WA hält es für Erforderlich. Für einen BR werden auch immer erst mal nur mindestens die Grundlagenseminare benannt, aber Weitere kommen im Laufe der Zeit dazu.

F
Fried

09.07.2024 um 23:06 Uhr

Der WA stellt fest, dass ein Mitglied die persönliche Eignung noch nicht besitzt ... dürfte wohl ein sehr erfolgreicher Ausschuß werden, vor allem mit aussagekräftigen Ergebnissen, die dem Unternehmen was nützen ...

D
DummerHund

09.07.2024 um 23:11 Uhr

@ Gerti Ich denke mal du verstehst auf welche persönliche Eignung ich hinaus wollte.

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