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Wo kann ich historische Versionen des BetrVG finden

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Meph1977
Jul 2024 bearbeitet

Der Titel ist eigentlich schon die Frage. Ich habe ein Urteil des BAG aus dem Jahr 1967 gelesen. Da wird auf den §55 BetrVG verwiesen in dem Vorschriften zu Verschwiegenheitspflichten des Betriebsrats geregelt wären. Die aktuelle Fassung regelt aber die Zusammensetzung von Konzernbetriebsräten.

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Community-Antworten (7)

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celestro

04.07.2024 um 23:03 Uhr

Darf man fragen, was genau der Sinn des Ganzen ist? Denn wenn es diese Verschwiegenheitspflichten so nicht mehr gibt, ist es doch völlig egal, das es sie früher mal gab.

M
Meph1977

04.07.2024 um 23:15 Uhr

Der Fitting Auflage 31 §23 Randnummer 19 verweist auf eben jenes Urteil

C
celestro

05.07.2024 um 02:05 Uhr

Habe ich verstanden ... aber wieso willst Du einen § lesen, den es nicht mehr gibt? Was denkst Du, wird Dir das bringen (helfen)?

P.S. Meinst Du dieses hier:

https://www.prinz.law/urteile/BAG_1_ABR_1-67

? ? ?

und hier:

https://www.buzer.de/gesetz/4043/l.htm

findet man die Änderungen, die ab 2006 stattgefunden haben.

M
Meph1977

05.07.2024 um 02:15 Uhr

Eigentlich sollte das Grundwissen sein aber um ein Urteil zu verstehen muss man die zugrundeliegenden Paragraphen kennen

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celestro

05.07.2024 um 02:34 Uhr

Ich verstehe noch immer nicht, was es bringen soll ein Urteil zu verstehen, welches auf einem ggf. nicht mehr existenten § beruht. Aber sei es drum.

Änderungen seit 2006 habe ich finden können. Ehrlicherweise kann ich mir nicht vorstellen, das unter der Nr. 55 mal ein Verschwiegenheits§ gesteckt hat.

M
Meph1977

05.07.2024 um 03:00 Uhr

Der Fitting verweist auf dieses Urteil also ist es nicht irrelevant. Ich habs auch jetzt gefunden. Der §55 war damals das was heute der §79 ist

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl152s0681.pdf%27%5D__1720133845478

M
Muschelschubser

05.07.2024 um 10:18 Uhr

"Ich verstehe noch immer nicht, was es bringen soll ein Urteil zu verstehen, welches auf einem ggf. nicht mehr existenten § beruht."

Weil ein höchst Richerliches Urteil für den konkreten Fall weiterhin Bestand hat, auch wenn das zugrunde liegende Gesetz sich ändert. Das mag ja für zukünftige Baustellen anders aussehen, aber wenn man einen konkreten Fall seit längerem durchschleppt, bleibt es bei der Beurteilung durch das BAG.

Insofern kann ich den Antritt schon nachvollziehen, den Hergang verstehen zu wollen.

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