Erstellt am 24.07.2014 um 20:45 Uhr von gironimo
Hier geht es ja wohl um das PersVG und nicht BetrVG. Ohne mich hier wirklich aus zu kennen, könnte ich mir aber vorstellen, das auch der Personalrat nicht für die Entgelthöhe zuständig ist und ihr vielleicht besser den Beistand der Gewerkschaft in Anspruch nehmen solltet.
Erstellt am 26.07.2014 um 15:27 Uhr von Stoni
Chef ... Sammelbrief ... Hallo, Personalrat wo bist Du.
Erstellt am 26.07.2014 um 17:52 Uhr von nicoline
Alleswisser,
vielleicht erläuterst Du mal näher, wie die arbeitsrechtliche Situation bei euch tatsächlich ist.
Seid ihr DRK Beschäftigte, die an einen öffentlichen AG gestellt sind, oder, seid ihr bei dem AG, bei dem es einen Personalrat gibt, direkt angestellt?
Erstellt am 27.07.2014 um 19:35 Uhr von Alleswisser
Hallo nicoline, vielen Dank für Deine Antwort. Wir sind beim DRK direkt angestellt und uns geht es zwar um Lohnerhöhung, aber wir unterschrieben alle, das wir mit dem Festgeld einverstanden sind, das war 2002. Gewerkschaftlich sind ganz wenig von uns 20 organisiert. aber das ist nicht das Wichtigste. Meine Frage ist eher, darf uns der A-geber, der uns zum Einzelgespräch zitiert, den Beistand des PR verbieten, was er macht, oder wo steht, dass man ein Recht auf Beistand hat. Er ist beim Gespräch auch nicht allein mit Jedem, sondern hat seine Stellvertreterin dabei. Kannst Du sachkundig helfen? Vielen Dank , der Alleswisser
Erstellt am 27.07.2014 um 20:35 Uhr von nicoline
Hallo Alleswisser,
mir ist immer noch nicht klar, wie die arbeitsrechtliche Situation bei euch wirklich ist, denn, Beschäftigte, die beim DRK angestellt sind haben entweder eine Mitarbeitervertretung, die so gut wie gar keine Mitbestimmungsrechte hat, oder, sie haben einen Betriebsrat. Wieso gibt es bei Euch einen Personalrat? Ist dieser Personalrat denn in anderen Angelegenheiten schon einmal für Euch tätig gewesen?
Erstellt am 30.07.2014 um 15:31 Uhr von Alleswisser
Hallo Nicoline, ja, hier mal etwas Ergänzendes : Es heisst Betriebsrat-mein Fehler. Der Betriebsrat soll uns auch nicht unbedingt bei dem Gespräch mit dem Arbeitgeber helfen, sondern eher aufpassen, was uns gesagt wird. Viele Kolleginnen haben Angst allein dem Chef und der Stellvertreterin gegenüber zu sitzen ohne Beistand, bzw. Zeugen. Wir wollten dann nur wissen, ob der Chef uns dies verweigern darf und wo das steht, dass wir ein Recht auf Beistand durch den BR haben können, wenn wir wollen. Es gibt in unserem Betrieb so manches Problem, das im Zuge des Mitarbeitergesprächs von jedem angesprochen werden soll. Unser Betriebsrat ist noch etwas unwissend , wir haben noch viel zu lernen ,wollen aber alles gut machen. Vielen Dank im Voraus, der Alleswisser.