Absprache vor innerbetrieblicher Ausschreibung
Hallo zusammen,
Im Unternehmen (tarifgebunden, 160MA) hatten der Betriebsleiter und ein MA ein Gespräch in der Produktionshalle. Beide meinten das der MA eine andere Beschäftigung haben sollte. Kurz danach wurde eine interne Stellenausschreibung veröffentlicht worauf sich, wen wundert es, nur dieser eine MA bewarb. Ab dann war auch der BR offiziell davon unterrichtet. Nun ist bald die Bewerbungsfirst abgelaufen und es folgt die Anhörung. Wie beurteilt ihr dieses Vorgehen? Welche Handhabe hat der BR hier gegenzusteuern?
Vielen Dank für eure Unterstützung! Andreas
Community-Antworten (10)
04.07.2024 um 10:27 Uhr
Warum sollte der BR gegensteuern, wenn sich niemand sonst beworben hat? Die interne Ausschreibung ist doch erfolgt.
04.07.2024 um 10:56 Uhr
Kurz danach wurde eine interne Stellenausschreibung veröffentlicht worauf sich, wen wundert es, nur dieser eine MA bewarb.
Das verwundert in der Tat, warum hat sich denn niemand beworben?
04.07.2024 um 11:13 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!
@ Freid: Das war schon mehr als Flurfunk. Es hat sich eben nur dieser MA mit dem die BL vorher gesprochen hat beworben. Die Stellenausschreibung wurde entsprechend "angepasst" das die Fähigkeiten dieses MA zutreffen.
@ Enigmathika: Weil das sehr nach Kummelei / Vetternwirtschaft aussieht.
@ Gabriel: s.o. bei @Freid
04.07.2024 um 11:15 Uhr
@ Freid: Die Stelle wurde nach dem Gespräch geschaffen.
04.07.2024 um 11:27 Uhr
"Werden Gespräche zwischen Personen belauscht oder wie kommst Du überhaupt zu dieser Information?"
Lesen und verstehen ist schon schwierig, oder?
Zitat: "Die Stellenausschreibung wurde entsprechend "angepasst" das die Fähigkeiten dieses MA zutreffen."
04.07.2024 um 11:32 Uhr
Machen kann der BR da wenig bis gar nichts.
Ihr könntet maximal auf Kandidaten zugehen, die ihr auf einer solchen Stelle seht und sie anregen sich auch zu bewerben.
Stellen darf der Arbeitgeber schaffen und er kann sie auch speziell für eine bestimmte Person schaffen, seine Entscheidung, dafür ist er Arbeitgeber.
Solange ihr keine Auswahlrichtlinien habt und keiner der Gründe aus §99 dagegenspricht, kann der Arbeitgeber auch einstellen, wen er mag (oder eben versetzen auf eine andere Stelle).
Worauf ihr achten könnt, ist das die freigewordene Stelle nachbesetzt wird. Und das könnt ihr auch bei der Versetzung prüfen. Mehrarbeit für andere sollte eben nicht entstehen.
04.07.2024 um 11:45 Uhr
Es ist leider in vielen Betrieben, auch in unserem ,leider üblich dass Stellen auf MA "angepasst" werden. Tun kann man als BR nichts dagegen, selbst wenn sich 10 MA auf die Stelle bewerben wird der GF immer einen Grund finden warum sein Wunschkandidat die Stelle bekommt.
04.07.2024 um 13:16 Uhr
@ celestro: Das war in diesem Fall aufgrund der Umstände, da sehr offen, nicht mal nötig.
@ xyz68 & jutti1965: Vielen Dank!
Damit wäre mein Anliegen geklärt.
04.07.2024 um 15:05 Uhr
Hast du immer noch nicht kapiert, das Deine Mails nur dann gelöscht werden, wenn Du Dich daneben benimmst? Hör auf, dummes Zeug zu unterstellen, zu beleidigen und argumentiere vernünftig ... dann bleiben die Post auch stehen.
Und das hat mit gefallen oder nicht auch nichts zu tun.
04.07.2024 um 19:21 Uhr
Lies einmal im Paragraphen 164 Abs. 1 im Sozialgesetzbuch neuntes Buch! Hat der Arbeitgeber das gemacht?? Dann ergibt es sich vielleicht schon was der Betriebsrat für Möglichkeiten hat!
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