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Ersatzmitglied verlässt die Gewerkschaft

U
Urzeit
Jul 2024 bearbeitet

Hat ein Nachrücker auf einer Gewerkschaftslieste des Betriebsrates, den Anspruch weiter als Ersatzmitglied im Betriebsrat, geführt und eingeladen zu werden, wenn dieser die Gewerkschaft verlassen hat?

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Community-Antworten (9)

F
Fried

02.07.2024 um 09:22 Uhr

Niemals bitte Gewerkschaftsmitglied werden, wie kann man nur so einen Fehler begehen ...

M
Meph1977

02.07.2024 um 09:39 Uhr

Niemals auf Fried hören er ist nur ein dummer Arbeitgebertroll.

Auch wenn er die Gewerkschaft verlassen hat bleibt er weiter Ersatzmitglied.

K
Kehler

02.07.2024 um 10:08 Uhr

Was sagt den die Gewerkschaft dazu? Er bleibt bis spätestens zur nächsten BR Wahl Ersatzmitglied.

U
Urzeit

02.07.2024 um 10:19 Uhr

Hallo Kehler, die Gewerkschaft sieht sich nicht im Stande, darüber Auskunft zu geben. Sie ist mit ihrer Rechtsabteilung etwas überfordert.

I
IlkaB

02.07.2024 um 10:27 Uhr

so lange der Kollege nicht auch als Ersatzmitglied zurücktritt, bleibt er Ersatzmitglied. Er wurde ja schließlich von der Belegschaft gewählt.

I
IlkaB

02.07.2024 um 10:30 Uhr

@ Kehler: Was sagt den die Gewerkschaft dazu?

die hat an der Stelle nichts zu melden. Eine gewerkschaftsnahe Liste wird üblicherweise von den betrieblichen Vertrauensleuten aufgestellt bzw. von den organisierten Kollegen.

Wenn jemand der gewählt wurde dann austritt ist das zwar blöd, aber nicht zu ändern: er bleibt Teil des BR bzw. Ersatzmitglied.

K
Kehler

02.07.2024 um 10:32 Uhr

Hab ich geschrieben das er keine Ersatzmitglied mehr ist?

M
MichaT

02.07.2024 um 10:34 Uhr

Als Betriebsrat (auch Nachrücker) bin ich gewählter Arbeitnehmervertreter, ob ich in der Gewerkschaft bin oder nicht. Bei Bedarf haben wir im Betrieb die Vertrauensleute, diese sind von Organisierten gewählt und das Bindeglied zur Gewerkschaft. Allerdings hindert mich mein Amt auch nicht pro Gewerkschaft zu sein ;-)

M
Muschelschubser

02.07.2024 um 12:15 Uhr

Das eine hat mit dem anderen nicht viel zu tun.

Es gibt Branchen, die von Natur aus nur in sehr geringem Maße gewerkschaftlich organisiert sind. Trotzdem gibt es dort gut funktionierende Betriebsräte.

Auch für Betriebsratsmitglieder besteht somit keine Pflicht zum Beitritt in eine Gewerkschaft.

Empfehlenswert ist es aber allemal. Der kurze Draht zu einem Gewerkschaftsmitglied erspart einem so manchen Beschluss für eine Rechtsberatung. Wenn man mal ein Zeichen setzen muss, kann man das natürlich trotzdem beschließen. ;-)

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