Hallo,
wir arbeiten bei der Bahn im Schichtdienst, wenn wir einen Gerichtstermin wahrnehmen müssen( bedingt durch unsere Arbeit im Fahrdienst) und aber an dem Termin eine Ruhe haben, besteht dort eine Rechtsgrundlage, um dafür eine Ersatzruhetag zu bekommen ?

Liebe Grüße