Erstellt am 20.06.2017 um 17:04 Uhr von outofmemory
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Ladung eines Gerichtes zu einem Verhandlungstermin geht.
Dieser ist meiner Meinung nach keine Arbeitszeit und daher entsteht kein Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Der § 616 BGB regelt lediglich die Vergütung, wenn gearbeitet werden müsste.
Erstellt am 20.06.2017 um 17:18 Uhr von gironimo
Es klingt aber nach dienstlich veranlasste Tätigkeit. Ich nehme an, so etwas wie Zeugenaussage bei Schwarzfahrer oder ähnliches.
Da kann man schon davon ausgehen, dass ein Ersatzruhetag sein muss.
Was sagt denn der BR bzw. PR dazu? Was steht in der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit.
Erstellt am 21.06.2017 um 15:55 Uhr von ganther
der Sachverhalt ist hier ja völlig unklar. Es ist ein Termin wie bei gironimo beschrieben, oder fragst Du als BR der an einem Termin eines Beschlussverfahrens teilnehmen will/muss? Hast Du eine Ladung bekommen? Hat der AG angewiesen zu dem Termin zu gehen?