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Worauf achten bei Arbeitnehmerverleihe

N
nelchen
Nov 2023 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben,

bisher hatten wir mit Leiharbeitnehmern ausschließlich in der Pflege und bei einigen Ärzten zu tun. Diese wurden in unsere Arbeitsprozesse eingegliedert. Als BR haben wir alle notwendigen Unterlagen zur Mitbestimmung im Rahmen §99 BetrVG bekommen.

Nun ist es aber so, das ein Kollege aus dem Funktionsdienst in einem Medizinischen Versorgungszentrum aushelfen soll, welches nicht zu unserem Unternehmen, aber zu einem Unternehmen unseres Konzerns gehört. Worauf müssen wir als Betriebsrat denn da alles achten?

LG nelchen

20402

Community-Antworten (2)

I
IlkaB

10.11.2023 um 10:44 Uhr

Ob das entleihende Unternehmen überhaupt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat oder auf welcher vertraglichen Basis das laufen soll, wenn es keine ANÜ ist.

Der BR des Einsatzbetriebes muss dem Einsatz zustimmen, auch wenn das Konzernintern ist (da könnt ihr aber nur einen Hinweis geben).

J
jutti1965

10.11.2023 um 10:47 Uhr

Eventuell ist das auch eine Versetzung.

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