Hat der BR Anhörungsrecht bei Eigenkündigung durch AN
Ein AN hat gekündigt. Die Information durch den AG ist erfolgt. Hat der BR das Recht, diesen AN zu seinen Kündigungsmotiven zu befragen? Diese Befragung im Ramen einer Sitzung würde hohe Kosten verursachen, der AN ist im Außendienst und müsste dann extra in die Firmenzentrale reisen. Sind diese Kosten selbstverständlich durch den AG zu tragen? Oder kann er diese Befragung aufgrund welcher Grundlage verwehren?
Community-Antworten (4)
15.06.2017 um 13:52 Uhr
Warum sollte der Mitarbeiter mit euch denn reden wollen?
15.06.2017 um 15:26 Uhr
Natürlich kann der BR mit dem AN darüber sprechen, warum er gekündigt hat. Ob der AN die Gründe dann angibt, weiss man nicht. Aber wieso soll der AN denn zu einer Sitzung geladen werden?! Man sollte die Kirche schon im Dorf lassen. Ich kann mir auf Grund der Schilderung nicht vorstellen, dass diese AN-Kündigung so wichtig ist, dass hierfür X-BR EINEN AN interviewen müssen. Ich glaube auch, dass der AN in einem vertrauensvollen 4 Augengespräch eher bereit ist was zu sagen, als bei X Augen. Meiner Meinung nach könnte man dies auch telefonisch machen.
15.06.2017 um 15:31 Uhr
Um die Frage mal etwas deutlicher als meine Vorredner zu beantworten:
Ihr fragt, auf welcher Grundlage euer Auskunftsanspruch verwehrt werden soll. Die richtige Frage ist aber, auf welcher Grundlage Ihr euren Auskunftsanspruch begründen wollt. Und diese gibt es nicht.
15.06.2017 um 15:44 Uhr
Andersherum wird etwas daraus:
Der AN will vielleicht dem BR etwas mitteilen. Dann darf er natürlich den BR aufsuchen - auch als AD'ler.
Bei uns wissen die Kollegen/innen, dass der BR daran interessiert ist zu erfahren, ob die Gründe für die Eigenkündigung im Betrieb zu suchen sind. Einige kommen - die meisten nicht.
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