Ein AN hat gekündigt. Die Information durch den AG ist erfolgt.
Hat der BR das Recht, diesen AN zu seinen Kündigungsmotiven zu befragen? Diese Befragung im Ramen einer Sitzung würde hohe Kosten verursachen, der AN ist im Außendienst und müsste dann extra in die Firmenzentrale reisen.
Sind diese Kosten selbstverständlich durch den AG zu tragen?
Oder kann er diese Befragung aufgrund welcher Grundlage verwehren?