Erstellt am 14.06.2017 um 13:39 Uhr von gironimo
Für das Monatsgespräch gibt es keine Formvorschriften. Es sollte ein möglichst lockerer Meinungsaustausch zwischen den Betriebsräten und dem AG sein.
Erstellt am 14.06.2017 um 17:28 Uhr von BrauseBär
Da der Gesetgeber hier auch das vorbringen von Problemen einbezieht, dürfte es nicht immer so locker abgehen.
@betriebsratten
in der Regel sind das alle betrieblichen Probleme, die der Vorsitzende versuchen sollte hier unterzubringen. Gibte es keine, was denn aber Traumhaft wäre, muss sich der BRV etwas ausdenken.
Mann kann dieses natürlich auch mit dem AG abstimmen. Ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.