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Duschen und rasieren

B
Baleano
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns im Betrieb (über 200 MA) wird während des Duschen wohl von einigen Leuten Ganzkörperrasuren durchgeführt. Dadurch sind die Abflüsse sehr oft verstopft und die Duschräume sind sehr unhygienisch. Kann man das Rasieren in den Duschräumen oder grundsätzlich im Betrieb verbieten oder muss es geduldet werden. Vielen Dank für eure Antworten

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Community-Antworten (8)

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EDDFBR

13.06.2017 um 18:30 Uhr

Mich würde ja mal interessieren, wie Du ein Verbot kontrollieren und im Zweifelsfalle "in flagranti" durchsetzen willst :-)

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outofmemory

13.06.2017 um 18:51 Uhr

Ich würde sagen, dass es untersagt werden kann. Meiner Meinung nach nutzt der AN betriebliche Mittel/Einrichtungen mehr, als es tatsächlich notwendig ist. Der BR ist meiner Meinung nach in der Mitbestimmung. (Ordnung im Betrieb)

B
Baleano

13.06.2017 um 18:53 Uhr

Ein evtl. Verbot kann man nicht meines Erachtens nicht kontrollieren und in flagranti wird dies nur durch andere MA beobachtet. Ob diese MA das weitergeben an BR oder an Vorgesetzte ist aber auch fraglich und ob es dafür ausreicht von einen MA beobachteten Fall von AG eine Ermahnung, Abmahnung etc. rechtlich aussprechen zu können.

P
Pickel

13.06.2017 um 19:35 Uhr

Sofern das Duschen als Arbeitszeit läuft, wird man ggf. sogar mit dem dicken Hammer "Arbeitszeitbetrug" argumentieren können.

Andernfalls, so es eine Betriebsvereinbarung gibt, kann man auch darin regeln, dass die Duschen ausschließlich zum Zwecke der akuten Reinigung zu nutzen sind.

Dann können auf jeden Fall Schilder aufgehangen werden, die das Rasieren untersagen.

G
gironimo

13.06.2017 um 20:36 Uhr

Ihr wisst doch gar nicht, ob das Rasieren nicht berufsbedingt erforderlich ist. ... ?

Ansonsten in der Tat : § 87.1.1.BetrVG

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DummerHund

13.06.2017 um 20:44 Uhr

@Baleano. Es wären erst einml jedem Mitarbeiter und jedem Arbeitgeber Tür und Tor geöffnet, wenn auf zuruf Einzelner Abmahnung aussprechen könnte und würde. Zum anderem gehört es bestimmt nicht zur Katekorie Ordnung im Betrieb, ob und in wie weit ein Mensch sich unter der Dusche rasiert...pflegt. Aber na ja, manch einem sind keine Grenzen gesetzt.

P
Pjöööng

14.06.2017 um 01:11 Uhr

Darf man denn ein Verbot nur dann aussprechen, wenn man es auch kontrollieren kann? So ein Quatsch!

Mich wundert nur noch dass bisher noch niemand eine mögliche betrübliche Trübung in die Diskussion eingeworfen hat...

W
WillsWissen

14.06.2017 um 09:25 Uhr

Also, wer eine Körperrasur durchführt, wird doch wohl nicht warten bis er wieder 2 cm Pelz auf den Schultern hat! Es sind doch nicht die Bart- oder Bruststoppeln die einen Abfluss verstopfen. Wenn sich wiederum Personen duschen, die sehr starke Körperbehaarung haben, verlieren diese eine Menge davon beim Duschen (ich weiß wovon ich rede!). Also, zusätzliche Siebe auf die Abflüsse, regelmäßige Reinigung der Duschen veranlassen und alles ist gut!

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