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Urteile zur Definition "Leitender Angesteller"

E
EDDFBR
Apr 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wir hatten gestern einen Termin bei unserem Unternehmen zwecks Einsichtnahme in die Gehaltslisten. Dabei wurden uns für 3 Personen die Einsicht verweigert, da diese laut Ansicht des Unternehmens leitende Angestellte seien. Wir als BR sind allerdings gegenteiliger Ansicht, alle 3 Personen waren auch letztes Jahr im Mai, als unser BR neu gewählt wurde, wahlberechtigt.

Meine Grundannahme ist erstmal, dass für die Definition eines leitenden Angestellten der §5 BetrVG gilt. Liege ich da richtig?

Der §5 (3) Satz 3 in Verbindung mit (4) lässt ja einigen Interpretationsspielraum offen. Gibt es dazu Urteile, wie im Streitfalle Personen einsortiert wurden? Wie weitgehend muss z.B. das Entscheidungsrecht sein? Bzw. ein Budgetrecht? Langt bereits die disziplinarische Personalverantwortung? Würde z.B. die Tatsache, dass eine Gehaltserhöhung von 150€/Monat, die von besagtem "Leitenden Angestellten" dem Mitarbeiter zugesagt und später von der Geschäftsführung kassiert wurde, als Hinweis darauf, dass dieser KEIN leitender Angestellter ist?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe !

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

07.06.2017 um 17:54 Uhr

Natürlich definiert der § 5 BetrVG, wer leitender Angestellter ist. Die Wählerliste wäre ein Indiz. Allerdings wurde die ja vom Wahlvorstand erstellt und nicht vom AG.

Wie sieht es mit den Einstellungen aus. Wurde der BR dazu seinerzeit angehört?

Urteile gibt es wahrscheinlich wie Sand am Meer. Ich habe einige Arbeitsgerichtsverfahren in dieser Frage mitverfolgt. Da kann ich nur zu dem Schluss kommen, dass es sehr stark auf den Einzelfall ankommt.

Wenn es wirklich wichtig ist, könnt ihr an Hand eurer Fälle auch ein Beschlussverfahren einleiten.

C
Challenger

07.06.2017 um 19:57 Uhr

Rechtsprechung zu § 5 BetrVG - Seite 1 von 32 - dejure.org https://dejure.org/dienste/lex/BetrVG/5/1.html Leitende Angestellte i.S. von § 5 BetrVG. BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10. ... Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG. LAG Rheinland ...

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