Erstellt am 11.09.2009 um 19:44 Uhr von erwin
@Mickolas
genau so ist es. Es sei ihr hätte in einer GO oder per Beschluß etwas anderes geregelt. Sollte der BRV nicht in euerem Interesse handeln oder ungenügend infomieren, kann man ja einmal erwähnen, dass er vom remium gewählt wurde und das Gremium auch notfalls einen anderen wählen kann.
Erstellt am 11.09.2009 um 20:05 Uhr von Lotte
erwin,
"Es sei ihr hätte in einer GO oder per Beschluß etwas anderes geregelt."
Was sollte denn solch eine GO oder solch ein Beschluss wirksam anders regeln?
Erstellt am 11.09.2009 um 20:09 Uhr von Mickolas
Hallo zurück,
das sagt mir also, wenn es Neuigkeiten in einem bestimmten Fall gibt, MUSS der BRV dem
Gremium, unmittelbar nachdem Er es erfahren hat, alles mitteilen.
Wenn Er dies nicht tut, handelt er in diesem Moment nicht im Sinne des Gremiums.
Nein, so etwas haben wir nicht in einer GO geregelt. Das wär ja auch ziemlich dumm :-)
Einer alleine darf nie so viel Macht haben. :-)
Erstellt am 11.09.2009 um 20:26 Uhr von Biggy
Mickolas was verstehst du unter unmittelbar.
Ich bin nicht freigestellte BRV und kann nicht unmittelbar 6 andere BRM informieren weil ich dann bei jeder Information eine Sitzung einberufen müsste, zumal wir im Schichtdienst arbeiten und nicht immer gleichzeitig im Betrieb anwesend sind.
Aber...... natürlich informiere ich meine Kolleginnen über alle Informationen und Neuigkeiten sobald sich die Gelegenheit dazu bietet, spätestens bei der nächsten Sitzung.
Ganz so einfach wie sich manche Kollegen das vorstellen gestaltet ich das Amt als BRV nicht.
Erstellt am 11.09.2009 um 20:32 Uhr von erwin
@Lotte
es gibt BR die haben per GO oder Beschluß z.B. geregelt das BRV gewisse Dinge ohne Rücksprache mit dem Gremium und ggf. auch direkt mit dem AG regeln darf. Sehr oft machen Gremien dieses für Mehrarbeit. Wir haben es auch so, dass der BRV kurzfristig dringend notwendige Mehrarbeit im gewissen Umfang und die vor der nächste Regelsitzung anfallen regeln darf er muss es aber dann dem BR auch mitteilen. Gleiches gilt auch für Umzüge (neue Räume) von Koll. sofern sie nicht sehr umfangreich sind.
Wenn der BRV, was sein sollte das Vertrauen des Gremium hat, sollte man ihm auch einen gewissen Handlunsgspielraum zugestehen.
Erstellt am 11.09.2009 um 20:54 Uhr von Mickolas
Hallo,
nein der BRV ist freigestellt. Und die Mitglieder haben weitestgehen die selben Schichten um immer an Ort und Stelle zu sein. Natürlich ist das kein leichtes Amt, aber man kann sich das Leben auch schwer machen.
Abgesehen davon, unmittelbar heißt für mich: sobald ein freigestellter BRV etwas neues erfährt kann man wohl erwarten das die Informationen sofort dem Gremium mitgeteilt werden. Vor allem wenn es um eine Fristlose geht. Ich denke das ist verdammt wichtig. Da kann man als Vorsitz nicht einfach mal über alle Köpfe hinweg entscheiden und dann die Informationen nicht weitergeben. Es wurde von 5 BRM eine außerordentliche Sitzung gefordert, dieser Forderung ist der BRV jedoch nicht nachgekommen. Der BR besteht bei uns im Hause, in der Regel bei Sitzungen, aus 9 BRM. Im gesetz steht "ein viertel". Also ich denke das ist eindeutig...
Was haltet Ihr davon?
Gruß Mickolas
Erstellt am 11.09.2009 um 21:02 Uhr von Lotte
erwin,
da hätte ich Bedenken und Däubler unter § 26 RN 20 auch "Eine generelle oder allgemeine Ermächtigung des Vorsitzenden durch den BR zur selbstständigen Erledigung von betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben ist dagegen unzulässig "
Erstellt am 11.09.2009 um 21:09 Uhr von Uranos
@Lotte
Ich denke eher das erwin hier die laufenden Geschäfte meint. Und auch die sollten klar geregelt werden, damit es keine Verselbständigung des BRV geben kann.
@Mickolas
Ich würde auch nicht jedem einzelnen BRM hinterherlaufen.
Aber in diesem Fall sollte der BRV schleunigst eine Sitzung einberufen
Erstellt am 11.09.2009 um 21:11 Uhr von Lotte
Uranos,
aber die laufenden Geschäfte umfassen keine Beschlüsse und können eh nur in einem Gremium unter 9 auf den BRV übertragen werden...
Erstellt am 11.09.2009 um 21:16 Uhr von Quentin
Nach dem wie Du es darstellst, scheint Euer BRV zu machen was er will, wählt einen Neuen.
Der komplette Ausschuss, wäre allerdings nur gerichtlich durchzusetzen.
Mit dem Informieren, sollte immer so schnell wie möglich geschehen. Wenn alle BRM immer fast zeitgleich im Haus sind stellt dies sicher kein Problem dar , auch wenn z.B jedes BR- Mitglied in der Firma über einen eigenen E-Mail Account verfügt oder in der Firma telefonisch erreichbar ist.
Für einen freigestellten BRV ist es sicher noch wesentlich einfacher zu händeln sein Mitglieder zu informieren, denn den Postweg gibt es ja auch noch.
Erstellt am 11.09.2009 um 21:22 Uhr von nicoline
Lotte,
*es gibt BR die haben per GO oder Beschluß z.B. geregelt das BRV gewisse Dinge ohne Rücksprache mit dem Gremium und ggf. auch direkt mit dem AG regeln darf. Sehr oft machen Gremien dieses für Mehrarbeit. Wir haben es auch so, dass der BRV kurzfristig dringend notwendige Mehrarbeit im gewissen Umfang und die vor der nächste Regelsitzung anfallen regeln darf er muss es aber dann dem BR auch mitteilen. Gleiches gilt auch für Umzüge (neue Räume) von Koll. sofern sie nicht sehr umfangreich sind.*
Deutschland, dunkel Betriebsverfassungsgesetzkenntnisland grrrrrmpf
Erstellt am 11.09.2009 um 21:24 Uhr von erwin
Lotte
die auf diese weise durch den BRV abgenickte Mehrarbeit wird in der dann jeweils nächsten Sitzung auch noch einmal formel beschlossen. So entsteht ja eigentlich nur für den AG eine "Unsicherheit" dass man ihm ggf. an den Karren fahren könnte wegen Mehrarbeit ohne MB.
Aber viele Gremien erlauben ja auch durch einen Beschluss dem AG grundsätzlich Mehrarbeit im gewissen Umfang.
Erstellt am 11.09.2009 um 22:17 Uhr von Uranos
Liebste Lotte,
aber du stimmst mir zu , das sich das eher so anhört ,als hätte Mickolas BRV ein ungesundes Eigenleben entwickelt;-)
Erstellt am 11.09.2009 um 23:28 Uhr von Lotte
Liebster Uranos,
warum sollte ich Dir auch widersprechen?
Erstellt am 11.09.2009 um 23:30 Uhr von Lotte
erwin,
"So entsteht ja eigentlich nur für den AG eine "Unsicherheit" dass man ihm ggf. an den Karren fahren könnte wegen Mehrarbeit ohne MB."
Warum sollte sich der AG Gedanken machen, wenn der BRV ihm die Mehrarbeit erlaubt?
Erstellt am 12.09.2009 um 00:18 Uhr von Biggy
Habe ich das richtig verstanden, es geht um eine fristlose Kündigung, dann ist es allerdings ein starkes Stück wenn euer BRV dies in Eigenregie regelt.
Wo bleibt denn da die Anhörung und der Beschluss des Gemiums.
Solche Alleingänge solltet ihr ihm so schnell wie möglich abstellen indem ihr ihm klar macht, dass er seine Abwahl riskiert wenn er sich weiter so verhällt.
Leg ihm doch mal die Rechte und Pflichten eines BRV auf den Schreibtisch damit er sich wieder erinnert dass er nur ein Rädchen von vielen ist.
Erstellt am 12.09.2009 um 10:45 Uhr von Lotte
Mickolas,
ich gehe noch einen Schritt weiter wie Biggy. Ich finde er gehört jetzt schon abgewählt oder ordentlich geschult. Ein BRV, der bei einer fristlosen Kü keine Sitzung anberaunt...
Erstellt am 12.09.2009 um 10:49 Uhr von Mickolas
Hallo und guten Morgen :-)
@biggy
Es geht um eine fristlose Kündigung. Wie wir als Gremium nun weiter verfahren wird in einer außerordentlichen Sitzung am Montag entschieden. Da dies nun nicht das erste mal ist, wird Er wohl mit seiner Abwahl rechnen müssen. Allerdings ist der BRV sich zu sicher.
Ich denke Ihm ist nicht klar das er "nur" die Entschieidungen bzw. Beschlüsse des Gremiums zu vertreten hat.
Ich danke Euch allen für Eure Infos und Ansichten!
Viele Grüße, Mickolas
Erstellt am 12.09.2009 um 11:17 Uhr von Peanuts
"sobald ein freigestellter BRV etwas neues erfährt kann man wohl erwarten das die Informationen sofort dem Gremium mitgeteilt werden. "
Welch unsinnige und unerfüllbare Erwartungshaltung ...
"Wir haben es auch so, dass der BRV kurzfristig dringend notwendige Mehrarbeit im gewissen Umfang und die vor der nächste Regelsitzung anfallen regeln darf er muss es aber dann dem BR auch mitteilen."
Eine solche Regelung hält dem BetrVG in keinster Weise stand. ALLES was das originäre MBR (= § 87 BetrVG) kann und darf nur im Gremium entschieden werden. Denkbar ist höchstens die Delegation in einen Ausschuss, so dieser überhaupt eigenständige Entscheidungen fällen darf.
Da hilft auch nicht, dass dieser Mangel in der darauf folgenden Sitzung "geheilt" wird.
Erstellt am 12.09.2009 um 15:40 Uhr von Mickolas
@Peanuts
zu Deinem Satz...
Welch unsinnige und unerfüllbare Erwartungshaltung ...
Kann ich das so verstehen das ein freigestelter BRV dieser Pflicht, also Deiner Meinung nach, nicht nachkommen muss. Auch wenn es in keinster Weise geregelt ist das der BRV alleinigen Entscheidungen treffen darf.
Meine Frage dann an alle, warum sollte man dann einen BRV überhaupt freistellen? Es ist die Aufgabe eines BRV die Themen zu sammeln und sich alles anzuhören!
Wenn das Deine Ansichtsweise ist, dann finde ich das sehr traurig. Denn diesen Satz mussten wir uns bereits 3 mal anhören. Ich schließe daraus, mal für mich, du hättest es wohl auch so gemacht wie unser BRV. Traurig.
Ich denke, jeder BRV sollte seine Arbeit IMMER zusammen mir dem Gremium machen und keine schwachsinnigen Alleingänge starten.
Und das Gremium in einer solchen Situation nicht umgehend zu informieren sondern Eigenregie treiben, ist für ein klarer Gesetzesverstoß. Du hättest Dir vielleicht besser mal den ganzen Bericht durchgelesen. Denn für mich ist Deine Aussage völliger Blödsinn.
Wenn da steht:
"sobald ein freigestellter BRV etwas neues erfährt kann man wohl erwarten das die Informationen sofort dem Gremium mitgeteilt werden. "
Dann ist die Situation ja wohl bereits bekannt! ES STEHT JA DA " ETWAS NEUES" !!!!
Und da ist der gesamte BR bzw. das Gremium einzuberufen und zu informieren!
Gruß Mickolas
Erstellt am 12.09.2009 um 16:22 Uhr von Lotte
Mickolas,
unser guter Peanuts geht gerne auf die "Kleinigkeiten" ein. Hier hat er sich sicher an dem Wort "sofort" gestört. Dass das Gremium informiert wird, und im Falle einer fristlosen, eine Sitzung innerhalb von 3 Tagen stattfinden muss, ist sicher klar und nicht gemeint.
Erstellt am 12.09.2009 um 16:48 Uhr von DonJohnson
Lotte
"sofort" bedeutet aber nciht "jetzt" sondern ist eher wie "umgehend" zu sehen, also "ohne schuldhaften Verzögern"
Erstellt am 12.09.2009 um 17:53 Uhr von Lotte
DJ,
sag das Peanuts. ;-)
Ich wollte doch nur Mickolas beruhigen...
Erstellt am 13.09.2009 um 01:10 Uhr von rainerw
DJ,
Ich denke das es hier weniger um die definition von " ohne schuldhaften verzögern, umgehend und unverzüglich" nach § 121 BGB handelt; dieser sich ja im Übrigen noch an § 626 Abs. 2 orientiert. Hier geht es mehr um die Frage was darf ein BRV alleine und was nicht. Auch denke ich mal ob der BRV Angelegenheiten absegnet die betriebsvervassungsrechtlich sind oder nicht oder nicht, ist nicht vordergründig das Thema.
Ein Großteil des Gremiums hat eine Sitzung verlangt die außerhalb des normalen Turnus stattfinden soll und darüber setzt sichder BRV hinweg. Wenn dies ein BRV macht, dann Vertritt er nicht mehr die Interessen des Gremiums und der Belegschaft und gehört abgewählt. Ein Betriebsrat sollte aber immer Demokratisch bleiben und deshalb dem BRV die Möglichkeit geben sich zu der Sache auf einer angesetzten Top dazu zu äußern.
Erstellt am 13.09.2009 um 03:38 Uhr von DonJohnson
rainer
Dessen bin ich mir bewußt. Ich antwortete lediglich darauf, dass sich Peanuts wohl an dem Wort "sofort" störte. Nicht mehr... ;-)