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Dokument für MA

M
MAVRST
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, die Ausgangssituation: einem Mitarbeiter wird die demnächst die Kündigung ausgesprochen und wir als BR haben, nach Bekanntgabe der Gründe, dem auch widersprochen. Nun gab es zur Kommunikation mit dem BR, seitens des AG ein Historie-Dokument, in dem der Vorgesetzte des MA die entspr. Vorgänge aus der Vergangenheit auflistet. Der MA kennt dieses Dokument nicht, weiß aber über den BR nun von seiner Existenz. Frage: Kann der AG verlangen, dass der BR dieses Dokument dem MA NICHT zur Verfügung stellt?

Vielen Dank und Grüße

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

06.06.2017 um 09:38 Uhr

Wenn ich einen AN Fehler aufliste, macht es doch nur dann Sinn, wenn ich ihn davon in Kenntnis setze. Eigentlich müsste es doch ohnehin in der Personalakte liegen.

Jedenfalls dürfte das Schreiben kaum Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im Sinne § 79 BetrVG enthalten.

Kurzum, Schreiben, die die Person betreffen, geben wir auch der Person.

P
Pjöööng

06.06.2017 um 16:07 Uhr

Dieses Schriftstück ist unzweifelhaft Bestandteil der Personalakte, insofern steht dem Arbeitnehmer ein Einsichtsrecht zu.

Wenn ein BR sich an dieser Frage nicht unnötig mit dem Arbeitgeber aufreiben möchte, dann zitiert er dieses Dokument vollumfänglich im Widerspruch. Dieser ist dem AN auszuhändigen.

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