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Onboarding Dokumente

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Melfice
Apr 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe gerade erfahren, dass der AG seit einiger Zeit Onboarding Dokumente (PDF) an neue Mitarbeiter verteilt. Hierin sind auch viele mitbestimmungspflichtige Themen enthalten (Vorschriften zu Urlaub, Überstunden, Krankmeldung etc.).

Dieses Dokument gab es schon vor der Betriebsratsgründung. Es wurde nach der erstmaligen Einführung auch an die untergeordeneten Führungskräfte (keine AG im Sinne des BetrVG) verteilt. Meine Führungskraft hat mir dieses Dokument auch weitergeleitet. Nirgendwo steht explizit, dass diese Regelungen auch für bisherige Mitarbeiter gelten.

Damals habe ich diese Mail wohl nicht als relevant erachtet, da nur explizit vom Onboarding für neue Mitarbeiter gesprochen wird.

Gelten diese Regelungen nun für alle Mitarbeiter die davor eingetreten sind, oder kann man erwarten, dass so etwas Grundsätzliches direkter kommuniziert wird?

P.S.: Andere schriftliche Anweisungen gibt es nicht.

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Community-Antworten (23)

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Muschelschubser

04.04.2024 um 16:49 Uhr

Wenn es keinerlei Regelungen per BV oder TV gibt und auch die AV solche Regelungen nicht hergeben, dann hat der AG Eure Mitbestimmung missachtet. Wenn das Dokument bei jeder Einstellung ausgehändigt wird, würde ich definitiv von einem kollektiven Bezug ausgehen.

Sprecht Euren AG mal drauf an, auf welcher rechtlichen Grundlage dieses Dokument beruht. Gibt es da tatsächlich nichts, solltet ihr in Verhandlungen bezüglich einer BV treten.

Stellt er sich quer, bleibt bei weiterer Missachtung des MBR höchstens noch der durchsetzbare Unterlassungsanspruch.

M
Melfice

04.04.2024 um 17:22 Uhr

Noch ein Hinweis: der Onboarding Prozess ging mir (und wahrscheinlich auch anderen) ca. ein Jahr vor der Gründung (oder Planung) des Betriebsrates zu. Vieles davon wurde mir jetzt von einigen als bis dahin gelebte Praxis bestätigt (längst nicht von allen). Was schriftliches darüber für Mitarbeiter außerhalb des Onboarding-Prozesses gibt und gab es aber nicht. Ich und viele andere sind vor Erstellung des Dokumentes eingetreten und haben es dementsprechend erst später (aber vor BR-Gründung) erhalten. Die große Frage ist jetzt ob die Bestimmungen somit für alle Mitarbeiter ab diesem Zeitpunkt gelten. Sinngemäß stand in der Mitteilung: "Hier ist der Onboarding Prozess, in dem viele grundsätzliche Themen behandelt werden".

Alles sehr schwammig...

M
Muschelschubser

04.04.2024 um 19:42 Uhr

Ich würde sagen, so etwas wie gelebte Praxis gibt es rein rechtlich gar nicht. Das wäre bestenfalls gleichzusetzen mit der betrieblichen Übung, und die bezieht sich lediglich auf regelmäßig gewährte Vorzüge - aber bestimmt nicht auf etwaige Dienstanweisungen, die nur einzelnen Personen gegenüber in Form von Onboarding-Dokumenten ausgehändigt wurden.

Anders wäre es bei Dienstanweisungen an das Kollektiv. Die wären dann vor der BR-Gründung ohne MBR rechtssicher eingeführt worden und erlöschen nicht allein durch die Wahl eines BR.

Im Rahmen seines Initiativrechts kann und sollte der BR aber in beiden Fällen auf eine entsprechende BV hinwirken, und im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit sollte sich der AG auch darauf einlassen.

Als Fazit gehe ich davon aus, dass die Anweisungen, die vor der BR-Gründung ausgehändigt wurden, für den Empfänger ihre Gültigkeit behalten - aber eben nicht für das Kollektiv gelten.

Sämtliche mitbestimmungspflichtige Anweisungen aus den Onboarding-Dokumenten, die seit der BR-Gründung ausgehändigt wurden, sind im Umkehrschluss nichtig solange sie nicht durch den BR gelaufen sind.

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ganther

04.04.2024 um 20:42 Uhr

"Stellt er sich quer, bleibt bei weiterer Missachtung des MBR höchstens noch der durchsetzbare Unterlassungsanspruch." da muss er sich aber schon dämlich anstellen, da es sich um Regelungen handelt, die es vor BR-Gründung gab. Der BR kann jederzeit die Einigungsstelle anrufen, wenn der AG das MBR negiert. Ein Unterlassungsanspruch bei Regelungen, die bereits vor BR-Gründung existierten, ist sehr schwierig, da im Regelfall keine Eilbedürftigkeit mehr gegeben ist

M
Melfice

04.04.2024 um 21:25 Uhr

Es gibt aus meiner Sicht hier 3 Personengeuppen:

  1. Mitarbeiter, die vor dem Versand des Onboarding Dokumentes angefangen haben: Für diese ist meines Erachtens der Inhalt nicht relevant, weil sie nicht ganz klar erkennen konnten, dass sie betroffen sind.

  2. Mitarbeiter die nach dem Versand, aber vor Gründung des Betriebsrats eingetreten sind: Hier lag das Dokument dem Arbeitsvertrag bei und ist gültig.

  3. Mitarbeiter, die nach Gründung des Betriebsrates eingetreten sind: Hier bin ich mir nicht sicher.

Wie seht ihr das?

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DummerHund

04.04.2024 um 22:08 Uhr

Ich würde sagen die Frage lässt sich gar nicht so pauschal beantworten. Die Frage stellt sich doch was erwartet oder verlangt er von den er in diesem Schreiben von den Mitarbeitern. Ich würde als BR das Schreiben auseinander pflücken und Urlaub, Krankheit, Überstunden einzeln betrachten. Stellt er hier MA schlechter als andere. Was sagt das Gesetz oder andere Vorschriften zu den einzelnen Themen. Wenn da was nicht passt würde ich den AG zu jeden einzelnen Thema, losgelöst von den anderen Themen zu Gesprächen einer BV auffordern.

M
Melfice

04.04.2024 um 22:21 Uhr

Konkret ging es in meinem Fall darum, dass ich erst am vierten Krankheitstag beim Arzt war und eine AU eingereicht habe. Im Dokument stand aber, dass der AG ab dem dritten Tag eine AU benötigt

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DummerHund

04.04.2024 um 22:31 Uhr

@ Melfice Auf manch einen User, sei es vor mir oder nach mir, braucht man nicht unbedingt eingehen wenn er einen nicht suspekt erscheint. ;-) Nicht immer ist ein Antwortgeber an Lösungen interessiert.

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DummerHund

04.04.2024 um 22:57 Uhr

"Ganz ehrlich, wer 3 Tage ohne Arzt daheim ist, kann es ja nicht so schlimm sein,"

Ganz ehrlich, meine Frau und ich hätten schon ein Problem wenn der Arzt 3 Tage bei uns in der Mitte liegen würde des Nachts.

M
Melfice

04.04.2024 um 23:03 Uhr

Aah ok. Sonnenblume = Tagträumer!? Mein Fehler

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DummerHund

04.04.2024 um 23:06 Uhr

.....Lach ;-)

D
DummerHund

04.04.2024 um 23:23 Uhr

@Melfice Antwortet man auf Zwielichtigen Userfragen, sieht man sich vielleicht auch in " Achtung Abzocke" wieder; was ich gerade im TV schaue. ;-)

D
DummerHund

04.04.2024 um 23:34 Uhr

Wieder da " Finde es schade, wie sich die Beiträge mittlerweile entwickeln." Und das liegt wo dran?

D
DummerHund

04.04.2024 um 23:48 Uhr

Wieso sprenge ich den Thread? Lege ich etwas nahe, liegt es doch an meinem Gegenüber sich Gedanken darüber zu machen wie er es auf nimmt und seine Schlüsse daraus zieht.

D
DummerHund

05.04.2024 um 00:08 Uhr

@ Wieder_da Ein User hat eine Anwort gegeben... ich habe eine Antwort gegeben. Der TE hat ganz alleine sein Schlüsse daraus gezogen. Alles ein ganz normaler Vorgang. Da ich noch einer von denen bin die einen bestimmten Troll am meisten ignoriert(siehe in der jüngsten Historie) liegt es an dir den angedachten Vorwurf der Forenpolizei zu überdenken. Wenn nicht ist es aber ganz alleine dein Problem.

M
Melfice

05.04.2024 um 00:32 Uhr

Können wir bitte wieder zurück zum Thema finden? Ich würde gerne eure Meinungen bezogen auf meine Nachricht von 19:25 hören, insbesondere zu Punkt 1. Immerhin hat dies deutliche Auswirkungen darauf, was für die meisten Mitarbeiter gerade gilt.

Außerdem ist es meines Erachtens für den Betriebsrat schon eine andere Ausgangsposition, ob gerade gar nichts zu den betroffenen Punkten gilt und der Arbeitgeber für jegliche Regelung eine Zustimmung braucht oder ob wir eine geltende Regelung per BV ablösen wollen.

D
DummerHund

05.04.2024 um 01:20 Uhr

@Melfice Ich kann da eigentlich nur auf meine Antwort von 20:08 Uhr verweisen. Man muss sich die Frage stellen was will der AG damit bezwecken und warum macht er dies? Betrachtet alles einzeln und vergleicht es mit dem Gesetz oder Verordnungen.

R
rtjum

05.04.2024 um 09:50 Uhr

Wenn es Regelungen sind, bei denen der BR in der Mitbestimmung ist, dann könnt ihr diese mit dem AG natürlich verhandeln und eine BV dazu abschließen. Dabei aber immer auch ggfls. geltende Tarifverträge mit beachten, denn was darin schon geregelt ist könnt ihr nicht mehr regeln (ausser besser für die KollegInnen). Beispielsweise ist die Abgabe der AU bzw. die Notwendigkeit eines ärztlichen Attestes bei uns im Tarifvertrag auch schon an Tag 3 da. Wenn ihr mitbestimmungspflichtige Punkte mit dem AG neu regelt, dann gelten die für alle 3 von Dir genannten Gruppen. Ohne Mitbestimmung gilt das, was der AG, natürlich nach billigem Ermessen, den Personen anweist.

M
Muschelschubser

05.04.2024 um 10:52 Uhr

"Mal wieder das beste Beispiel, dass es nur darum geht, blau machen zu können. Wodrin besteht das Problem zum Arzt zu gehen, wenn man sich nicht gesund fühlt?! Was sind das nur für Mitarbeiter?"

Regelmäßig sind das Mitarbeiter, die an Tag 4 gern wieder zur Arbeit möchten. Gehen sie hingegen an Tag 3 zum Arzt, kommen sie oftmals mit einer AU für eine Woche wieder raus.

Das müsste doch selbst einen tagträumenden AG-Fanatiker hochgradig erregen. ;-)

K
Kehler

05.04.2024 um 11:01 Uhr

  • Man muss sich die Frage stellen was will der AG damit bezwecken und warum macht er dies? -

Ich gehe mal davon aus das der AG einfach das Gesetzt falsch verstanden hat. §5 EntgFG Absatz 1, Satz 2. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Oder er hat es richtig verstanden und beruft sich darauf: §5 EntgFG Absatz 1, Satz 3. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.

Wobei ich jetzt schon öftsers mitbekommen habe das ein Arzt einen immer länger Krank schreibt als wenn man einfach bis zu 3 Tage Krank zuhause bleibt. So war es bei meinem vorherigen AG. Er verlangte die Krankmeldung ab dem ersten Tag. Mein jetziger AG sieht das aber genauso wie ich und für uns gilt §5 EntgFG, Absatz 1, Satz 2.

X
XYZ68

05.04.2024 um 13:11 Uhr

Du hast die Onboardingdokumente nicht mit dem Arbeitsvertrag erhalten?

Gibt es denn eine Regelung zur Abgabe der AU in deinem Arbeitsvertrag? Diese würde aktuell auch gelten und darauf kannst du dich dann auch berufen. Ggf. ist auch etwas in einen Tarifvertrag geregelt, falls ihr tarifgebunden sein solltet.

Ansonsten fordert den Arbeitgeber zu Verhandlungen auf, um einheitliche Regelungen für alle zu schaffen.

M
Melfice

05.04.2024 um 13:24 Uhr

Nein, wir sind nicht tarifgebunden. Im Arbeitsvertrag steht nichts davon. Die Dokumente erhielt ich erst 5 Monate später, als Info, dass es diese Dokumente nun für neue Mitarbeiter gibt.

R
rtjum

05.04.2024 um 14:50 Uhr

Ihr seid da teils in der MB egal ob es die zuerst oder den BR zuerst gab!

Also ran an den Speck!

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