Erstellt am 06.06.2017 um 07:49 Uhr von gironimo
>In den Arbeitsverträgen wird verboten in der Pause das Gelände zu verlassen<
Pausen sind Zeiten, in denen AN frei über die Zeit verfügen können!
Ihr beruft euch also auf § 87 BetrVG (Sozialeinrichtungen)? Da wäre bei inhaltlichen Differenzen die Einigungsstelle anzurufen. Dazu könnt ihr einen Fachanwalt beauftragen.
Ob ihr natürlich alle Optionen ausgenutzt habt, um den AG zu überzeugen, wissen wir hier nicht.
Erstellt am 06.06.2017 um 08:50 Uhr von Mcboy88
Wir haben wirklich versucht dem AG zu verdeutlichen das eine Pause nicht auf dem Wohnbereich möglich sei. Aus verschiedenen gründen: lärm (bewohner, Telefon), Gerüche, externer Durchgangsverkehr, keine Privatsphäre da man keine Türe hinter sich schließen kann. Wir haben eine stillgelegte Wohngruppe mit ca. 14 Räumlichkeiten, wovon 8 als Archivräume nun genutzt werden. Eine funktionierende Küche befindet sich dort und sanitäre Anlagen. Durch den Abstand der dadurch gegeben wäre. Ist eine erholsame Pause möglich. Nur der AG sieht das nicht so... man solle das Dienstzimmer nutzen, welches aus oben genannten Gründen nicht möglich ist.... aber verlassen des Gelände ist verboten.... ein Kreislauf ohne Erfolg....
Viele Grüße
Erstellt am 06.06.2017 um 09:08 Uhr von ganther
einen konkreten Raum wird euch eine Einigungsstelle aber kaum zusprechen
Erstellt am 06.06.2017 um 09:23 Uhr von Mcboy88
Dies eventuell nicht. Jedoch eine Einigung darüber was der Raum für einen Sinn ergeben muss für die Belegschaft.
Sich in Ruhe erholen zu können.
Erstellt am 06.06.2017 um 10:12 Uhr von moreno
Werden diese Pausen bezahlt?
Erstellt am 06.06.2017 um 17:26 Uhr von Mcboy88
Die Pausen werden nicht bezahlt und der Satz im Arbeitsvertrag lautet “das verlassen des Arbeitsplatzes ist während der Pause nicht erlaubt“
Erstellt am 06.06.2017 um 18:25 Uhr von ganther
ob das so haltbar ist.... aber das ist ja eine andere Frage.
In der Einigungsstelle wirst du aber auch keine Mikrowelle durchsetzen können. So was hatten wir schon mal hier. Der Einigungsstellenvorsitzende konnte diese PFLICHT des AG nicht herleiten. Die Einigungsstelle kann nur die absoluten Mindeststandards setzen. Mehr nicht
Erstellt am 11.06.2017 um 22:54 Uhr von Mcboy88
Die Mikrowelle ist auch nicht so wichtig.
Mir geht's in erster Linie um einen Pausenraum, den der AG nicht freiwillig einrichten möchte. In der nächsten Monatsbesprechung wird man sehen ob er sich Gedanken gemacht hat. Nun ich kenne die Antwort auch so schon....