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Pausenraum für die Belegschaft

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Mcboy88
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein Wohnheime für körperliche u geistig behinderte Menschen. Es gibt keinen zugeordneten Raum, der als Pausenraum genutzt werden kann. (In den Arbeitsverträgen wird verboten in der Pause das Gelände zu verlassen) Wir fordern einen Pausenraum, der mit geeignetem Mobiliar und einer Mikrowelle ausgestattet werden soll. Die Betriebsstättenverordnung sagt das selbe. Der AG bietet uns Räume an die meiner Meinung nach nicht geeignet sind. Frage: Nach einem letzten Meinungsaustausch mit dem AG die Verhandlung als gescheitert erklären und einen Anwalt per Beschluss mit der Thematik vertraut machen? Zu voreilig? Man ist im Gremium nicht ganz einig. Vielen dank.

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Community-Antworten (8)

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gironimo

06.06.2017 um 09:49 Uhr

In den Arbeitsverträgen wird verboten in der Pause das Gelände zu verlassen< Pausen sind Zeiten, in denen AN frei über die Zeit verfügen können!

Ihr beruft euch also auf § 87 BetrVG (Sozialeinrichtungen)? Da wäre bei inhaltlichen Differenzen die Einigungsstelle anzurufen. Dazu könnt ihr einen Fachanwalt beauftragen.

Ob ihr natürlich alle Optionen ausgenutzt habt, um den AG zu überzeugen, wissen wir hier nicht.

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Mcboy88

06.06.2017 um 10:50 Uhr

Wir haben wirklich versucht dem AG zu verdeutlichen das eine Pause nicht auf dem Wohnbereich möglich sei. Aus verschiedenen gründen: lärm (bewohner, Telefon), Gerüche, externer Durchgangsverkehr, keine Privatsphäre da man keine Türe hinter sich schließen kann. Wir haben eine stillgelegte Wohngruppe mit ca. 14 Räumlichkeiten, wovon 8 als Archivräume nun genutzt werden. Eine funktionierende Küche befindet sich dort und sanitäre Anlagen. Durch den Abstand der dadurch gegeben wäre. Ist eine erholsame Pause möglich. Nur der AG sieht das nicht so... man solle das Dienstzimmer nutzen, welches aus oben genannten Gründen nicht möglich ist.... aber verlassen des Gelände ist verboten.... ein Kreislauf ohne Erfolg.... Viele Grüße

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ganther

06.06.2017 um 11:08 Uhr

einen konkreten Raum wird euch eine Einigungsstelle aber kaum zusprechen

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Mcboy88

06.06.2017 um 11:23 Uhr

Dies eventuell nicht. Jedoch eine Einigung darüber was der Raum für einen Sinn ergeben muss für die Belegschaft. Sich in Ruhe erholen zu können.

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Moreno

06.06.2017 um 12:12 Uhr

Werden diese Pausen bezahlt?

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Mcboy88

06.06.2017 um 19:26 Uhr

Die Pausen werden nicht bezahlt und der Satz im Arbeitsvertrag lautet “das verlassen des Arbeitsplatzes ist während der Pause nicht erlaubt“

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ganther

06.06.2017 um 20:25 Uhr

ob das so haltbar ist.... aber das ist ja eine andere Frage.

In der Einigungsstelle wirst du aber auch keine Mikrowelle durchsetzen können. So was hatten wir schon mal hier. Der Einigungsstellenvorsitzende konnte diese PFLICHT des AG nicht herleiten. Die Einigungsstelle kann nur die absoluten Mindeststandards setzen. Mehr nicht

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Mcboy88

12.06.2017 um 00:54 Uhr

Die Mikrowelle ist auch nicht so wichtig. Mir geht's in erster Linie um einen Pausenraum, den der AG nicht freiwillig einrichten möchte. In der nächsten Monatsbesprechung wird man sehen ob er sich Gedanken gemacht hat. Nun ich kenne die Antwort auch so schon....

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