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Beendigung der Probezeit

V
Veggiegirl
Jun 2024 bearbeitet

Hallo, kann eine sechsmonatige Probezeit durch den AG beendet werden, indem er AN mitteilt, dass er das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen will? Ist das nicht trotzdem eine Kündigung? An der der Betriebsrat zu beteiligen ist?! Würde mich sehr über Antworten freuen, LG

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Community-Antworten (35)

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celestro

19.06.2024 um 21:04 Uhr

schau mal hier:

https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/probezeit

das sollte Dir alle Fragen beantworten.

V
Veggiegirl

19.06.2024 um 22:59 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich werde mir den Arbeitsvertrag daraufhin ansehen!

S
seehas

20.06.2024 um 13:08 Uhr

Eine Kündigung in der Probezeit ist ohne Anhörung des BR unwirksam. Der BR muss angehört werden. Allerdings hat der Widerspruch des BR während der Probezeit nicht die gleiche Wirkung wie bei einem AN nach der Probezeit, Eine Kündigung muss zudem immer schriftlich erfolgen, eine mündliche Mitteilung ist unwirksam.

C
celestro

20.06.2024 um 15:10 Uhr

"Allerdings hat der Widerspruch des BR während der Probezeit nicht die gleiche Wirkung wie bei einem AN nach der Probezeit,"

Quelle für diese Aussage?

Ich würde eher sagen ... der Widerspruch hat selbstredend die gleiche Wirkung. Nur sind die Anforderungen an die vom AG beizubringenden Gründe für die Kündigung, innerhalb der Probezeit so niedrig das der AG schon super dämlich sein muss, wenn nachher ein wirksamer Widerspruch des BR dabei herauskommt.

F
Fried

21.06.2024 um 10:48 Uhr

Mal was allgemeines, wenn ein AG beschließt, einen AN innerhalb der Probezeit zu kündigen, muß ja bereits was gravierendes schief gelaufen sein. Das anders zu sehen, würde zu Lasten der Firma gehen. Schon sehr schräg, sich überhaupt darüber zu unterhalten.

C
celestro

21.06.2024 um 12:10 Uhr

"muß ja bereits was gravierendes schief gelaufen sein."

Nö!

"Das anders zu sehen, würde zu Lasten der Firma gehen."

Quatsch mit Soße!

"Schon sehr schräg, sich überhaupt darüber zu unterhalten."

Schärg ist eher die Ansicht, der BR oder auch die MA sollten sich von Spekulationen a la "muß ja bereits was gravierendes schief gelaufen sein" leiten lassen.

M
Muschelschubser

21.06.2024 um 12:18 Uhr

"Mal was allgemeines, wenn ein AG beschließt, einen AN innerhalb der Probezeit zu kündigen, muß ja bereits was gravierendes schief gelaufen sein. Das anders zu sehen, würde zu Lasten der Firma gehen. Schon sehr schräg, sich überhaupt darüber zu unterhalten. "

Dafür gibt es ja die Anhörung, damit man eben nicht vorab in solche Mutmaßungen verfällt.

BR-Arbeit ist schon was sinnstiftendes, nicht wahr? ;-)

F
Fried

21.06.2024 um 12:22 Uhr

Völlig realitätsfremd mal wieder!

AG sucht MA, alleine das Recruiting kostet haufen Geld.

Gutes Personal innerhalb der Probezeit zu kündigen ergibt null Sinn, würde wieder eine neue Suche bedeuten, ergo weiteres Geld. Kündigungen innerhalb der Probezeit bedeutet meist, Leistung/Auftreten passen nicht, es werden einfachste Anweisungen nicht verstanden, MA kommt häufig zu spät oder hat viele Fehlzeiten.

C
celestro

21.06.2024 um 12:30 Uhr

"Kündigungen innerhalb der Probezeit bedeutet meist,"

aber eben nicht immer .... es kommt eben auch vor, das dem Abteilungsleiter die Nase des MA nicht passt.

"Völlig realitätsfremd mal wieder!"

Realitätsfremd ist vor allem die Auffassung, der AG macht immer alles richtig und hat immer gute Gründe.

Ein Bekannter hat mir erzählt, das in den letzten 15 Jahren bei ihm 20 Mal eine Kündigung eines MA stattgefunden hat. 20 Mal hat der BR widersprochen und 20 Mal das Gericht die Kündigung einkassiert. Der AG ist allerdings völlig resistent gegenüber deutschem Arbeitsrecht.

K
Kehler

21.06.2024 um 12:31 Uhr

In der Anhörung der Kündigung innerhalb der Probezeit, reicht die Aussage des AG "hat die Erwartungen nicht erfüllt" völlig aus. Die fristlose Kündigung ist dagegen auch in der Probezeit nur mit wichtigem Grund möglich

F
Fried

21.06.2024 um 12:47 Uhr

Das ist mal wieder völlig verkehrt, dafür gibt es nunmal eine Probezeit, kein AG wird einen guten Mitarbeiter kündigen, außer in der Welt von celestro.

H
Halbprofi

21.06.2024 um 12:55 Uhr

Bei dem Inhalt und Wortlaut bekomme ich lauter Déja-Vus.

Äst är wieder da?

C
celestro

21.06.2024 um 13:20 Uhr

"Das ist mal wieder völlig verkehrt,"

Nein, ist es nicht. Im Gegensatz zu Dir kenne ich nämlich die Realität. Und in der Realität kommt eben so ein Nasenfaktor vor. Hinzu kommt, das der AL natürlich nicht nach oben meldet "komme ich menschlich nicht mit klar", sondern irgendeinen anderen Kram.

Und der AG obendrüber hat was anderes zu tun, als solche Aussagen anzuzweifeln und zu überprüfen.

F
Fried

21.06.2024 um 13:33 Uhr

Ein AL ist für mich jedenfalls aussagekräftiger, als ein BR. Du kennst nicht die Realität, für Dich sind die AG "Feinde". Ähnlich wie linke Parteien, immer nur dagegen, nur nie Verantwortung übernehmen. Opposition ist immer einfach.

F
Friedvoll

21.06.2024 um 13:37 Uhr

"Ein AL ist für mich jedenfalls aussagekräftiger, als ein BR." Womit du eigentlich das von dir gemalte Bild untermauerst. Nur eben über dich und aus der anderen Richtung.

C
celestro

21.06.2024 um 13:40 Uhr

"Ein AL ist für mich jedenfalls aussagekräftiger, als ein BR."

Und DU redest von realitätsfremd? Die Realität ist, es gibt gute AL und schlechte AL. Es gibt gute BRM und schlechte BRM.

"Du kennst nicht die Realität, für Dich sind die AG "Feinde"."

Das ist gequirlter Mist.

"Ähnlich wie linke Parteien, immer nur dagegen, nur nie Verantwortung übernehmen. Opposition ist immer einfach."

Offensichtlich sind für Dich BR-Gremien immer nur dagegen. Das ist dummes Zeug! Natürlich gibt es sowas vereinzelt. Aber genauso gibt es AGs, die ziemlich große Arschlöcher sind. Und doch ... das kann ich beurteilen.

M
Muschelschubser

21.06.2024 um 13:44 Uhr

"Ein AL ist für mich jedenfalls aussagekräftiger, als ein BR. Du kennst nicht die Realität, für Dich sind die AG "Feinde". Ähnlich wie linke Parteien, immer nur dagegen, nur nie Verantwortung übernehmen. Opposition ist immer einfach."

BR-Arbeit auf diesen Nenner herunterzubrechen ist, gelinde gesagt, ziemlich dumm.

Aber OK, nochmals danke für's erneute Outing. Einige Mituser hatten ja schon den richtigen Riecher gehabt.

H
Halbprofi

21.06.2024 um 13:48 Uhr

"Womit du eigentlich das von dir gemalte Bild untermauerst. Nur eben über dich und aus der anderen Richtung."

Danke! ♥️♥️♥️

Ein einfaches Weltbild in allen Belangen. So ticken inzwischen rund 16% der Deutschen.

Leider hat es ein (oder der) Troll mal wieder geschaft, einen Thread mit einem an sich spannenden Thema zu sprengen. ?

C
celestro

21.06.2024 um 13:54 Uhr

Das Thema war mit dem ersten Post doch schon abgehandelt. Oder was ist Deiner Meinung nach noch zu klären?

V
Veggiegirl

22.06.2024 um 08:16 Uhr

Hallo, ich danke allen, die mir mit ihren Antworten weitergeholfen haben. Ich habe tatsächlich nicht gewusst, dass es ein Probe- Arbeitsverhältnis gibt, das ohne Kündigung zu einem bestimmten Termin endet. Genau so stand es im Arbeitsvertrag des AN.

D
DummerHund

22.06.2024 um 11:28 Uhr

Ich verstehe mal wieder nicht wie man sich wieder auf so eine Diskussion einlassen kann, denn die Sache ist ganz einfach zu beantworten. Eine Probezeit wird in 99% der Fälle mit einem festen Zeitraum Datiert. Beispiel 01.01. 2024- bis 30.06.24 Will der AG das Arbeitsverhältnis nicht weiter verlängern teilt er dieses dem AN rechtzeitig mit so das dieser sich vorab bei der Arge melden kann, damit seine finanzielle Situation weiterhin nahtlos geklärt ist. Eine Anhörung beim BR ist hier nicht nötig oder vom Gesetz her vorgesehen. Will der AG aber das Arbeitsverhältnis mit dem MA vor dem vereinbarten Datum 30.06. beenden ist der BR mit im Boot. Die Widerspruchsmöglichkeiten eines BR sind in so einem Fall dann aber geringer als wie das sonst der Fall wäre.

D
Damei81

22.06.2024 um 15:45 Uhr

@Dummerhund: entweder hast du dich falscha usgedrückt oder du hast es falsch erklärt:

die Probezeit ist aber kein befristetet Arbeitsverhältnis. Also läuft es weiter und muss nicht verlängert werden.

D
DummerHund

22.06.2024 um 20:04 Uhr

J
Jutti1966

22.06.2024 um 20:26 Uhr

@Dame ... ignoriere einfach Personen, die eh nicht arbeiten, sondern auf Kosten anderer "Leben"!

D
Damei81

22.06.2024 um 21:49 Uhr

dann wäre es aber ein befristetes Probearbeitsverhältnis und kein Unbefristete mit Probezeit. und da du schreibst zu 99% bin ich von 2 ausgegangen, da ich das 1. noch nie erlebt habe.

Aber ist ja klar, wenn ich nur eine Vertrag bis x haben, egal ob Probezeit oder nicht, braucht es keine Kündigung und auch rein rechtlch keine rechtzeitige Meldung vom AG an den AN.

ggf. sollte der Fragesteller das mal klarstellen, wie das Vertragsverhältnis ist

D
DummerHund

22.06.2024 um 21:57 Uhr

@Damei81 "Hallo, kann eine sechsmonatige Probezeit" Hat er das nicht mit dieser Ausführung? Ich habe den 6 Monaten lediglich Zahlen (Datum) gegeben.

D
Damei81

22.06.2024 um 22:04 Uhr

nein. eine Probezeit ist für mich, eine besondere Zeitspanne mit abgekürzten Kündigungsfristen und keine befristete Probearbeitsverhältnis.

wenn im Vertrag ein Endedatum des Vertrages steht, das braucht es keine Kündigung und keine Anhörung wenn nur eine Probezeit drinsteht, das braucht es in der Zeit eine Anhörung und eine Kündigung. Aber achtung, auch ohne Probezeit hat man in den ersten 6.Monate nur eingeschränkten Kündigungsschutz!

D
DummerHund

22.06.2024 um 23:51 Uhr

"wenn im Vertrag ein Endedatum des Vertrages steht, das braucht es keine Kündigung und keine Anhörung" Es reicht ein Anfangsdatum und dann den Zusatz , die Probezeit beträgt 6 Monate. Und ein Anfangsdatum steht in jedem Arbeitsvertrag.

D
Damei81

22.06.2024 um 23:59 Uhr

nee Probezeit hast nicht, das er Vertrag dann verlängert werden muss, sondern ein Arbeitsverhältnis mit abgekürzten Kündigungsfristen integriert ist.

unbefristeten Arbeitsvertrags mit vorgeschalteter Probezeit oder zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis

siehe https://www.sns-anwaelte.de/Die-Probezeit-im-Arbeitsverhaeltnis_722.aspx

In einem Arbeitsvertrag lautet eine entsprechende Vertragsklausel "Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit" oder ähnlich.

Nach Ablauf der Probezeit besteht das Arbeitsverhältnis automatisch unbefristet (bzw. befristet bei einem befristeten Arbeitsvertrag) fort.

D
DummerHund

23.06.2024 um 00:37 Uhr

Dir ist aber schon klar das du hier eine Baustelle auf machst, die so gar nicht gefragt wurde.

D
Damei81

23.06.2024 um 00:44 Uhr

ich galub du hast eine aufgemacht die nicht gefragt wurde. Es wurde nach der Probezeit gefragt und das ist die Antwort.

Deine Aussage betrifft zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis.

D
DummerHund

23.06.2024 um 00:56 Uhr

Noch einmal in Zeitlupe aus dem Eingangsthraed. Ein 6 Monitiger Arbeitsvertag DEN DER AG NICHT VERÄNGERN WILL. Nicht mehr und nicht weniger

D
Damei81

23.06.2024 um 01:18 Uhr

nee da steht, kann eine 6monatige Probezeit und nicht ein 6monatiger Arbeitsvertrag.

ich denke die 1. Antwort von celestro sagt alles

D
DummerHund

23.06.2024 um 01:29 Uhr

Sicher ist celestros Antwort im allgemeinen nicht verkehrt, geht aber nicht explizit auf den Eigangsthread ein. Einfach nur bei dem Satz bleiben...soll nicht verlängert werden. Alles andere ist Hätte hätte Fahrradkette.

C
celestro

24.06.2024 um 10:11 Uhr

Da steht „6 monatige Probezeit“ und das „das Arbeitsverhältnis nicht verlängert werden soll“. Das spricht eher für einen völlig normalen AV mit 6 monatiger Probezeit als für ein von vornherein befristetes Arbeitsverhältnis.

Aber genau kann das nur die TS beantworten bzw. in ihrem 2ten Post kam dann wohl heraus, dass der AV befristet war. Ob diese Befristung aber rechtens ist / war, müsste man auch prüfen.

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