Hallo liebe Betriebsratskollegen, ich bitte Euch um Einschätzung folgender Situation: Kollege wurde zum 1.1.09 eingestellt als Professor, mit sachgrundlos befristetem Arbeitsvertrag für zunächst 3 Jahre nach WissZeitG, die ersten 6 Monate als "Probezeit". Kollege fing auch am 1.1. an, machte gute Arbeit, wurde ab ca. Anfang Februar ge"bosst", hat sich im Sperrfeuer schließlich verfangen (hat behauptet, eine bestimmte E-Mail nicht erhalten zu haben, dabei hat er es nachweislich doch) und soll nun gekündigt werden. Betrieb hat Betriebsrat. Frage: KÜndigung erfolgte also während der vereinbarten Probezeit. War die Probezeit überhaupt gültig? Denn meiner Meinung nach war der ganze Vertrag problematisch, denn die Befristung ist ungültig. Nach WissZeitG gehen zwar 3 Jahre, aber nicht für die Professoren, die sind ausdrücklich ausgenommen. Und nach TzBfG gehen 3 Jahre sachgrundlos ja auch nicht. Also war das ARbeitsverhältnis unbefristet. Von Anfang an? Das ist die große Frage. Denn falls ja, würden wir der Kündigung nicht zustimmen, denn wir halten sie für sozial ungerechtfertigt, und außerdem könnte der Kollege auch in einem anderen Betrieb des Unternehmens arbeiten, hochqualifiziert wie er ist. Falls die Probezeit aber doch gültig ist (Kündigungsfrist lt Arbeitsvertrag: 4 Wochen zum Monatsende), was könnten wir für den Kollegen tun? Was kann er selbst tun - Kündigungsschutzklage, weil er gemobbt wurde? Aber in der Probezeit, ist da eine Klage nicht mehr oder weniger sinnlos?
Wer könnte diesen Knoten mal entwirren helfen.
Schönen Dank und viele Grüße aus Berlin!
Euer Walther