Gewählte SBV
Hallo , Bei uns wurde gestern der SBV gewählt. Wir habe 11 wahlberechtigte AN. Wir sind ein 15er Gremium und jede Menge Ersatzmitgliedern. Der SBV besteht nun aus 3 Vertretern (was ich persönlich Zuviel finde für 11 AN) Sie bestehen aus 2 Gremium Mitglieder und einem Ersatzmitglied. Jetzt haben sie heute verkündet (in der BR-Sitzung)das sie alle drei in Zukunft bei den allen BR-Sitzungen und Ausschusssitzungen teilnehmen wollen. Frage 1 : Gibt es für die Anzahl der Vertreter irgendwo eine Faustregel wieviel Vertreter es sein dürfen ,bei 11 AN ? Z.B. Bis 10 AN , 1 Vertreter Bis 20 AN , 2 Vertreter usw. Zu meinen Beweggründe möchte ich sagen ,das ich von ihnen ein Gespräch,vor der Wahl mitbekommen habe ,wo sie ganz klar sagten; das sie dann ab dem Zeitpunkt sich nicht mehr um ihre reguläre Arbeit kümmern wollen und ständig Sitzungen abhalten oder Ausschusssitzungen besuchen wollen und wenn es keine gibt ,kann man sich ja freistellen lassen .Das stellt ganz klar ein Missbrauch dar. Leider steckt unser vorsitzender da mitten drin und will nichts unternehmen. Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen um das zu unterbinden.
Vielen Dank schon mal im voraus.
Community-Antworten (18)
19.06.2024 um 19:28 Uhr
Die SBV besteht aus einer Vertrauensperson und zwei Ersatzmitgliedern. Und diese vertreten die Vertrauensperson nur bei Verhinderung.
19.06.2024 um 19:53 Uhr
Mal lesen und evtl ausdrucken und der SBV geben.
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/sbv/teilnahmerecht-an-sitzungen-des-betriebsrats
19.06.2024 um 20:27 Uhr
Was die SBV macht geht den Betriebsrat nichts an nur den AG!
19.06.2024 um 21:08 Uhr
Red doch keinen Unsinn:
"Jetzt haben sie heute verkündet (in der BR-Sitzung)das sie alle drei in Zukunft bei den allen BR-Sitzungen und Ausschusssitzungen teilnehmen wollen."
wenn der BRV jetzt zulässt, dass die SBV mit 3 Personen zu den BR-Sitzungen kommt, ist die Nichtöffentlichkeit nicht mehr gewahrt. Also so einfach kann sich der BR die Sache nicht machen.
19.06.2024 um 21:17 Uhr
@celestro Genau so sieht es aus.
19.06.2024 um 22:27 Uhr
Oh ha, da scheint ja schon bei der Wahl alles schiefgelaufen zu sein!! Hut ab wenn der Arbeitgeber das mitmacht!
20.06.2024 um 08:17 Uhr
Wie wurde denn gewählt? Der mit den meisten Stimmen 1. der mit den zweit meisten 2. usw ? Wenn das so gemacht wurde ist die Wahl ungültig. Es müssen getrennte Wahlvorgänge sein.
20.06.2024 um 11:48 Uhr
Jetzt haben sie heute verkündet (in der BR-Sitzung)das sie alle drei in Zukunft bei den allen BR-Sitzungen und Ausschusssitzungen teilnehmen wollen.
Das hab ich überlesen geht natürlich nicht!
20.06.2024 um 12:32 Uhr
Junge Junge...ich empfehle in solchen Situationen immer unbedingt die dafür benötigten Seminare zu besuchen, natürlich hat die SBV in form des Vorsitzenden das Recht an der BR-Sitzung teilzunehmen aber nicht die Stellvertreter bzw. das ganze GREMIUM oder wie auch immer man das nennen möchte. Vielleicht auch mal folgende Seite durchlesen in Bezug auf Freistellung der SBV:
20.06.2024 um 13:01 Uhr
Ich würde sagen das die Wahl ungültig ist.
- Die Schwerbehindertenvertretung wird im ersten Wahlgang gewählt.
- Der Stellvertreter im zweiten Wahlgang.
Außerdem gibt es bei der SBV KEIN GREMIUM und Nachrücker. Die SBV ist bei 11 Schwerbehinderten und Gleichgestellten eine Ein Mann (Frau) Show, mit Stellvertretern die nur Stellverteter sind wenn die SBV Krank ist oder Urlaub hat. Außerhalb dieser Zeit haben die Stellvertreter kein Amt.
Die SBV sollte dringend mal auf Schulung gehen. Wobei ich immernoch der Meinung bin das die Wahl nichtig ist und es keine SBV bei euch gibt.
20.06.2024 um 13:05 Uhr
"SBV in form des Vorsitzenden"
Bei der SBV gibt es keinen Vorsitzenden!
20.06.2024 um 13:21 Uhr
Kurz und knapp: Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht an allen Sitzungen des BR teilzunehmen. Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus der einen, dafür gewählten Person. In Abwesenheit der Schwerbehindertenvertretung wird das Amt durch die Stellvertretung wahrgenommen, mit allen Rechten und Pflichten. Als Stellvertretung agiert zunächst die Person, die bei der Wahl zur Stellvertretung die meisten Stimmen auf sich vereinen konnte. Fällt auch diese Person aus, rückt die nächste Person nach. Solange die gewählte Schwerbehindertenvertretung anwesend ist haben die Stellvertreter kein Amt und keinen Anspruch auf Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen oder auf Freistellung für entsprechende Tätigkeiten.
20.06.2024 um 13:23 Uhr
"Fällt auch diese Person aus, rückt die nächste Person nach."
Sofern diese Person als Stellvertreter gewählt wurde. Es gibt bei der SBV keine Nachrücker, nur (gewählte) Stellvertreter.
20.06.2024 um 13:36 Uhr
Euer Vorsitzender sollte sich da nur soweit einmischen wie es eure Arbeit als Betriebsrat betrifft. Es wird die SBV als Amt für die Sitzung geladen. Wenn mehr als eine Person auftaucht den Rest verweisen.
Es ist immer schwierig, wenn der BR Betriebspolizei spielen soll - ob sich die SBV rechtmäßig freistellt soll mal Sorge des Arbeitgebers sein.
20.06.2024 um 14:20 Uhr
"SBV in form des Vorsitzenden"
Bei der SBV gibt es keinen Vorsitzenden!
Denke du weißt schon wie es gemeint war... :)
20.06.2024 um 15:02 Uhr
Ich ja, aber die anderen vielleicht nicht.
20.06.2024 um 18:28 Uhr
Hallo
Erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Jetzt habe ich ein paar Punkte denen ich nachgehen kann.
Zur Wahl wollt ich noch sagen dass der SBV einzeln gewählt wurde und danach in einem Wahlvorgang die 2 Vertreter.
Als Vorsitzender meinte ich den BR-Vorsitzenden.
20.06.2024 um 18:30 Uhr
Ergänzen wäre hier noch, dass sollte die SBV ordentliches Mitglied im BR-Gremium sein, diese dann in Sitzungen beide Ämter inne hat. Also SBV und BRM. Es darf hier kein Ersatzmitglied geladen werden, weil die SBV womöglich der Meinung ist, sie sei nur SBV und dadurch als BRM verhindert. Und ich rate hier auch dringend SBV-Schulungen an, sowohl für die SBV als auch für den BR(V).
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