Hallo Forum,

ich bin im Außendienst tätig und gleichzeitig BR Mitglied. Unsere Außendiensttermine werden in einem vom Vorgesetzten einsehbaren Outlookkalender verwaltet.
In diesem Kalender habe ich auch meine Abwesenheit für BR Tätigkeit 7 Tage im Voraus eingetragen. Der AG ist der Auffassung, dass das nicht ausreicht um BR Tätigkeit kundzutun. Wie sieht das die Rechtssprechung, ich finde zu meinem Anliegen keine Hinweise im Web.
Danke für Eure Hilfe.

Viele Grüße