Erstellt am 31.05.2017 um 15:25 Uhr von gironimo
Das ist sicherlich ein Problem, wenn ihr das erste mal eine Wahl durchführt.
Damit der AG nicht bei der Gelegenheit überhaupt erfährt, dass sich ein BR bildet, solltet ihr zumindest die Aufforderung zur Betriebsversammlung zwecks BR Wahl dem AG gegeben haben (Kündigungsschutz für die ersten drei Unterzeichner).
Zumindest ein gewerkschaftlicher Anbieter ist mir bekannt, der bereit ist die Erstschulung vorher durchzuführen, mit der Erwartungshaltung die Schulung nach der Versammlung in Rechnung zu stellen.