Neugründung BR im vereinfachten zweistufigen Verfahren
Hallo, wir wollen in einem Kleinbetrieb (36 Wahlberechtigte) einen BR gründen, den es bisher nicht gibt. Eine Einladung zur ersten Mitarbeiterversammlung ist raus. Die Wahl findet im vereinfachten zweistufigen Verfahren statt. Folgende Fragen:
- Darf der Geschäftsführer an der ersten Mitarbeiterversammlung teilnehmen?
- ca. 40 % unserer Mitarbeiter arbeiten im Außendienst. Muß da auch beim vereinfachten zweistufigen Verfahren Briefwahl angeboten werden - entweder, weil es MA beantragen oder weil es ggf. sinnvoll ist. Was ist mit der knappen Zeitspanne (eine Woche zwischen erster Versammlung und Wahltermin), wenn Post nicht/nicht rechtzeitig ankommt - z.B. wg. Poststreik?
- Ist die Wahl anfechtbar, wenn MA wegen langem Jahresurlaub keine Chance hat, zu kandidieren und/oder mitzuwählen?
- ist es ein Problem, wenn einer der Einladenden bei der ersten Versammlung nicht persönlich anwesend sein kann?
Viele Fragen - ich weiß, dennoch schon mal Danke für zahlreiche Antworten!
Community-Antworten (2)
16.06.2015 um 20:14 Uhr
Seid ihr gewerkschaftlich organisiert? Wenn nicht dann schnell Kontakt aufnehmen die helfen euch gerne(Mitgliedschaft vorausgesetzt)!
16.06.2015 um 20:21 Uhr
@ von AbisZ wenn die Gewerkschaft uns die Unterstützung geben würde, die wir brauchen, müßte ich nicht hier im Forum fragen ... Die sind momentan mit dem Poststreik ausge-/überlastet...
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